Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Landtage
- Allgemeines zum Landtag
- Mitglieder des Landtages
- Aufgaben des Landtages
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines zum Landtag
Die Landtage sind die Parlamente der einzelnen Bundesländer. Sie beschließen die österreichischen Landesgesetze.
In allen Bundesländern herrscht – im Gegensatz zum Bund – das Einkammersystem. Die Gesetzgebungsperiode ist in den einzelnen Landesverfassungsgesetzen geregelt. Derzeit dauert die Gesetzgebungsperiode der Landtage in allen Bundesländern fünf Jahre. Mit einer Ausnahme: In Oberösterreich muss der Landtag nach spätestens sechs Jahren gewählt werden.
Mitglieder des Landtages
Die Organe und die Anzahl der Mitglieder des Landtages sind landesverfassungsrechtlich geregelt. Daher ist die Mitgliederanzahl in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. In Salzburg z.B. besteht der Landtag aus 36 Mitgliedern, in Wien aus 100 Mitgliedern.
Eine Sonderstellung nimmt der Wiener Landtag ein, da Wien zugleich Gemeinde und Bundesland ist. Der Landtag und der Gemeinderat werden in Wien aus denselben Personen gebildet. Das bedeutet, wenn Landesgesetze beschlossen werden, so kommen sie als Landtag zusammen, handelt es sich um gemeinderechtliche Angelegenheiten, so versammeln sie sich als Gemeinderat.
Aufgaben des Landtages
Die wichtigste Aufgabe der Landtage ist die Gesetzgebung der Bundesländer.
Hinweis
Nähere Informationen zu "Der Weg der Landesgesetzgebung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Die Landtage wählen die jeweilige Landesregierung und bestimmen auch, je nach dem Stärkeverhältnis des neu gewählten Landtages ihre Vertreterinnen/Vertreter im Bundesrates. Daneben besitzen die Landtage zahlreiche Mitwirkungs- und Kontrollrechte, wie z.B. die Überprüfung der Landesregierung, das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Überprüfung des Haushaltsrechtes.
Weiterführende Links
Die Landtage (→ Parlamentsdirektion)
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- Burgenländisches Landes-Verfassungsgesetz
- Kärntner Landesverfassung
- Niederösterreichische Landesverfassung
- Oberösterreichisches Landes-Verfassungsgesetz
- Salzburger Landes-Verfassungsgesetz
- Steiermark Landes-Verfassungsgesetz
- Tiroler Landesordnung
- Vorarlberger Landesverfassung
- Wiener Stadtverfassung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion