Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Exekution zur Herbeiführung von Handlungen und Unterlassungen
- Herausgabe von Sachen
- Überlassung oder Räumung von unbeweglichen Sachen
- Durchführung, Unterlassung oder Duldung einer Handlung
Herausgabe von Sachen
Mit der Exekutionsbewilligung wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, genau definierte bewegliche Sachen zu beschlagnahmen und dem Gläubiger gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen.
Überlassung oder Räumung von unbeweglichen Sachen
Lautet ein Exekutionstitel auf Räumung einer Liegenschaft, räumt der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Liegenschaft und verschafft dem betreibenden Gläubiger deren Besitz.
Falls dazu Transportmittel, Hilfskräfte, Lagerraum etc. notwendig sind, muss der betreibende Gläubiger diese vorerst finanzieren. Er hat aber einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten gegenüber dem Verpflichteten.
Durchführung, Unterlassung oder Duldung einer Handlung
Der Gläubiger kann, wenn der Verpflichtete ihm eine Handlung schuldet (z.B. das Ausmalen eines Zimmers), diese Handlung durch eine andere Person vornehmen lassen und dann die Kosten im Rahmen der Forderungsexekution vollstrecken.
Kann die vom Gläubiger begehrte Handlung jedoch nicht von anderen Personen durchgeführt werden (z.B. das Malen eines Bildes), kann gegen den Verpflichteten, um die Vornahme der Handlung zu bewirken, Beugehaft angedroht oder verhängt werden.
Wenn ein Urteil auf Unterlassung oder Duldung (z.B. Unterlassung der Besitzstörung) rechtskräftig wird und sich der Verpflichtete nicht daran hält, kann der betreibende Gläubiger sein Recht durchsetzen, indem er Beugestrafen beantragt. Der Antrag muss eine genaue Beschreibung der beanstandeten Handlung des Verpflichteten enthalten.
Liegt ein Verstoß gegen ein Urteil auf Unterlassung oder Duldung vor, kann das Gericht gegen den Verpflichteten Geldstrafen oder auch Haftstrafen in der Höhe von bis zu zwei Monaten verhängen. Die Strafgelder erhält der Staat und nicht der betreibende Gläubiger.
Zum Formular
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion