Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rechtsberatung – Asyl
Allgemeines
Für antragstellende Personen auf internationalen Schutz besteht die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch zu nehmen.
Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht ein Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung.
Sowohl die Rechtsauskunft als auch die Rechtsberatung und -vertretung obliegen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU).
Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren
Alle antragstellenden Personen im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats (Verfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung [AMM-VO]) und im Verfahren auf internationalen Schutz haben seit 12. Juni 2026 Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft.
Das Ersuchen um Rechtsauskunft ist an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über Free legal information – Asylum in Austria (BFA) zu richten.
Der Umfang der Rechtsauskunft wird in den EU-Verordnungen vorgegeben und umfasst unter anderem
- Orientierung und Erläuterungen zum Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats sowie zum Verfahren auf internationalen Schutz, einschließlich Informationen über die Rechte und Pflichten während dieser Verfahren
- rechtliche Fragen, die sich im Zuge des Asylverfahrens ergeben, einschließlich Informationen darüber, wie eine negative Entscheidung angefochten werden kann.
Die Rechtsauskunft wird im Rahmen von Gruppenterminen von der BBU angeboten. Für antragstellende Personen besteht bei diesen Terminen die Möglichkeit, Fragen zu den von der Rechtsauskunft erfassten Inhalten zu stellen. Im Gegensatz zur Rechtsberatung findet im Rahmen der Rechtsauskunft jedoch keine individuelle Beratung oder inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erfolgsaussichten des Einzelnen statt.
Bei unbegleiteten Minderjährigen sind Rechtsberaterinnen/Rechtsberater der BBU ab Ankunft in der Erstaufnahmestelle Verfahrensvertreterinnen/Verfahrensvertreter. Nach Zuweisung an eine Betreuungsstelle eines Bundeslandes übernimmt diese Aufgabe der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger jenes Bundeslandes, in dem die/der Minderjährige einer Betreuungsstelle zugewiesen ist.
Rechtsberatung und -vertretung im Beschwerdeverfahren
In Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des BFA – mit Ausnahme von unter anderem Kostenentscheidungen oder der Aktenvorlage im Rahmen einer Säumnisbeschwerde – ist eine kostenlose Rechtsberatung und -vertretung vorgesehen. Das Ersuchen um Rechtsberatung ist an die BBU zu richten.
Rechtsgrundlagen
- §§ 2, 13 BBU-Einrichtungsgesetz (BBU-G)
- § 29 Asylgesetz (AsylG)
- §§ 10, 49, 52 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG)
