Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rechtsberatung

Allgemeines

Im Asylverfahren besteht die Möglichkeit, kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Bei bestimmten Entscheidungen werden von Amts wegen Rechtsberaterinnen/Rechtsberater zur Seite gestellt, um etwa bei der Beschwerdeeinbringung zu unterstützen.

Seit 1. Jänner 2021 obliegt die Rechtsberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU oder Bundesagentur).

Im Zulassungsverfahren

Ein Anspruch auf Rechtsberatung im Zulassungsverfahren entsteht, wenn beabsichtigt wird, innerhalb von 72 Stunden ab Ausfolgung einer Mitteilung über eine geplante Zurück- bzw. Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz eine Einvernahme zur Wahrung des Parteiengehörs durchzuführen. In diesen Fällen wird die Asylwerberin/der Asylwerber vor der Durchführung einer Einvernahme vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) an die Rechtsberatung verwiesen. Hat die Asylwerberin/der Asylwerber diese Rechtsberatung in Anspruch genommen, so hat eine Rechtsberaterin/ein Rechtsberater bei der Einvernahme anwesend zu sein.

Hinsichtlich unbegleiteter Minderjähriger ist die Rechtsberaterin/der Rechtsberater gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter der/des Minderjährigen bis zum Ende des Zulassungsverfahrens. Sie/er ist bei jeder Befragung der/des Minderjährigen anwesend bzw. kann verlangt werden, dass die Erstbefragung im Beisein der Rechtsberaterin/des Rechtsberaters wiederholt wird.

Im zugelassenen Verfahren

Im zugelassenen Asylverfahren besteht kein Anspruch auf Rechtsberatung.

Nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten kann jedoch kostenlose Rechtsberatung für Fremde in offenen Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durchgeführt werden. Diese umfasst die Unterstützung bei der Beischaffung einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers und die Beratung über die Aussichten im Asylverfahren.

Wird keine Rechtsberatung erteilt, sind der fremden Person auf Verlangen rechts- und verfahrenstechnische Auskünfte kostenlos zu erteilen.

Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

In allen Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – mit Ausnahme von unter anderem Kostenentscheidungen oder der Aktenvorlage im Rahmen einer Säumnisbeschwerde – ist von Amts wegen eine Rechtsberatung vorgesehen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres