Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


"Genossenschaftswohnungen"

Allgemeine Informationen

"Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.

Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?

Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.

Tipp

Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.

Voraussetzungen

Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.

  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
    • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
    • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
    • Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
    • Flüchtling nach Genfer Konvention
  • Altersgrenzen
    • 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
  • Einkommensgrenzen
    • Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
  • Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.

Kosten

  • Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
  • Monatliches Entgelt (Mietzins)

Zusätzliche Informationen

Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft