Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
"Genossenschaftswohnungen"
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
"Genossenschaftswohnungen" werden von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine "Genossenschaftswohnung" mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Darüber hinaus errichten und vermieten aber auch gemeinnützige Gesellschaften Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.
Bei gemeinnützigen Wohnbauten fällt oftmals ein sogenannter "Finanzierungsbeitrag" an. Dabei handelt es sich um einen (mietzinsmindernden) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der "Genossenschaftswohnung" variieren kann, nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent aber zurückbezahlt wird.
Wie kommt man zu einer "Genossenschaftswohnung"?
Normalerweise melden Sie sich für eine im Bau befindliche Wohnung an. In diesem Fall muss mit einer entsprechenden Wartezeit gerechnet werden. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in eine frei werdende ältere "Genossenschaftswohnung" einzuziehen. Solche Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.
Tipp
Um sich über das Angebot neuer oder im Bau befindlicher "Genossenschaftswohnungen" zu informieren, wenden Sie sich direkt an gemeinnützige Bauvereinigungen.
Voraussetzungen
Die Anspruchsvoraussetzungen für wohnbaugeförderte "Genossenschaftswohnungen" sind länderweise unterschiedlich geregelt. Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.
- Staatsbürgerschaft
- Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
- EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
- EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
- Nicht-EU-Bürgerin/Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
- Altersgrenzen
- 18 Jahre (eine Anmeldung ist aber bereits ab 17 Jahren möglich)
- Einkommensgrenzen
- Die Summe der Nettoeinkommen aller miteinziehenden Personen muss sich zwischen einer bestimmten Höchstgrenze und einer Mindestgrenze bewegen.
- Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden
Erforderliche Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. EWR/EU-Pass oder Flüchtlingsnachweis)
- Geburtsurkunde
- Reisepass
- Sozialversicherungskarte
- Aktueller Einkommensnachweis
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
Hinweis
Es können noch weitere Unterlagen notwendig sein.
Kosten
- Einmaliger Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag)
- Monatliches Entgelt (Mietzins)
Zusätzliche Informationen
Zur Finanzierung des Grund- und Baukostenbeitrags können Sie beispielsweise in Wien unter bestimmten Voraussetzungen um ein Eigenmittelersatzdarlehen ansuchen. Auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen" finden Sie eine Linkliste zu den zuständigen Behörden in allen Bundesländern.
Weiterführende Informationen
- Adressen gemeinnütziger Bauvereinigungen (→ GBV)
- Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftswohnungen (→ AK)
- Eigenmittelersatzdarlehen (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft