Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
- Allgemeines
- Gebot des diskriminierungsfreien Inserierens von Wohnraum
- Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Neben der Gleichbehandlung in der Arbeitswelt regelt das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) auch die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen.
Geschützt sind Personen, die als fremd wahrgenommen werden, weil sie aufgrund bestimmter Merkmale (z.B. Muttersprache, Hautfarbe) von der regionalen Mehrheit unterscheiden.
Das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen umfasst folgende Punkte:
- Sozialschutz: Zugang zur Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie zu den Leistungen daraus (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Wochengeld, Krankengeld, Kindergeld, Familienbeihilfe)
- Soziale Vergünstigungen: Wohnungsbeihilfe, Befreiung von Rezeptgebühren für Medikamente, verbilligte Fahrkarten
- Bildung: Zugang zu Schulen, Ausbildungsbeihilfen
- Zugang zu und Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (einschließlich Wohnraum): Abschluss eines Mietvertrags, Kauf einer Wohnung, Zugang zu Ämtern, Restaurants, Veranstaltungslokalen, Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Transportmitteln, Geschäften, Beratungstätigkeiten, Banken, Versicherungen
Gebot des diskriminierungsfreien Inserierens von Wohnraum
Niemand darf Wohnraum in diskriminierender Weise inserieren oder durch Dritte inserieren lassen. Eine Diskriminierung liegt nicht vor, wenn es durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Es liegt vor allem dann keine Diskriminierung vor, wenn durch die Bereitstellung von Wohnraum ein besonderes Nahe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird.
Beispiele für die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit liegt beispielsweise vor, wenn:
- ein junger Mann mit dunkler Hautfarbe keine Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio erhält
- ein Wohnungsinserat die Voraussetzung "nur Inländer" enthält
- einem jungen Mann türkischer Herkunft, der mit seinen österreichischen Freunden eine Diskothek besuchen möchte, der Einlass mit den Worten "Für dich heute nicht!" verweigert wird, während die anderen problemlos den Türsteher passieren dürfen
Tipp
Informationen über die Anwaltschaft für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen und für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen finden sich im Kapitel "Anwaltschaft für Gleichbehandlung".
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt