Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Frühförderung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Frühförderung ist der Oberbegriff für ein Angebot speziell für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien, das sowohl medizinische als auch psychologische und pädagogische Aspekte umfasst. Die Frühförderung befasst sich einerseits mit Familienbegleitung, andererseits mit der umfassenden Förderung von Kindern mit Behinderungen oder von von Behinderung bedrohten Kindern oder von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen. Besonders wichtig ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachleute aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Psychotherapie, Logopädie, Musiktherapie sowie heilpädagogischer Frühförderung unter starker Einbeziehung der Eltern.
Frühförderung versteht das Kind nicht nur als Individuum, sondern auch als Teil eines Systems, einer Gruppe – der Familie. Die Frühförderin/der Frühförderer hat die Aufgabe, die Familie des Kindes unterstützend zu begleiten. Gelegenheit zur Aussprache und Erziehungsberatung wird geboten. Die Behinderung eines Kindes führt oft dazu, dass die Beziehung zwischen Mutter und Kind besonders eng wird. Darauf geht die Frühförderin/der Frühförderer ein, versucht aber, wo immer das möglich ist, auch Vater, Geschwister und andere Familienmitglieder einzubeziehen.
Ambulante Frühförderung und im Speziellen Hausfrühförderung werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Dadurch wird die zeitliche Belastung der Familie verringert. Im Gegensatz zur ungewohnten Atmosphäre eines Ambulatoriums wird bei der Betreuung zu Hause auf das Wohlbefinden der Kinder stärker geachtet und zusätzliche Stresssituationen werden vermieden.
Die optimale Förderung für das Kind zu finden, ohne das Familienleben zu beeinträchtigen, erweist sich oftmals als schwieriger Balanceakt. Hinter dem Wunsch, alles nur Erdenkliche für das Kind zu tun, verbirgt sich die Gefahr, es zu überfördern oder überfordern. Es gilt also, die richtige Gewichtung von alltäglichen Abläufen, Förderung und Freizeitaktivitäten zu finden.
Zuständige Stelle
Frühförderung wird in den einzelnen Bundesländern von unterschiedlichen Trägern durchgeführt. Wo Frühförderung in Ihrem Bundesland angeboten wird, erfahren Sie bei den Sozialabteilungen Ihrer Landesregierung. Frühförderzentren und stationäre Einrichtungen bieten Ihnen die Möglichkeit, an einem Ort verschiedene Fachleute zu kontaktieren.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt