Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Gleichbehandlungsanwaltschaften

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen sowie vor Diskriminierung zu schützen. 

Kontakt

Liste der Kontaktstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft
 Anwaltschaft Zuständigkeit Kontaktdaten  Informationen zur Ombudsstelle
Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Wien)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ehnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen 

Leopold-Moses-Gasse 4/1/2
1020 Wien
Telefon: +43 1 53 20 244 oder +43 800 206 119
Fax: +43 1 53 20 246
E-Mailgaw@bka.gv.at

Team der Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Regionalbüro für die Steiermark (Graz)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Südtirolerplatz 16
8020 Graz
Telefon: +43 316 720 590
Fax: +43 316 720 590-4
E-Mail: graz.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für die Steiermark
Regionalbüro für Tirol, Salzburg und Vorarlberg (Innsbruck)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Leipziger Platz 2
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 343 032
Fax: +43 512 343 032-10
E-Mail: ibk.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Regionalbüro für Kärnten (Klagenfurt) 
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Kumpfgasse 25
9020 Klagenfurt
Telefon: +43 463 509 110
Fax: +43 463 509 110-15
E-Mail: klagenfurt.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für Kärnten
Regionalbüro für Oberösterreich (Linz)
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Mozartstraße 5/3
4020 Linz
Tel.: +43 732 783 877
Fax: +43 732 783 877-3
E-Mail: linz.gaw@bka.gv.at
Team des Regionalbüros für Oberösterreich

Weitere Informationen zum Thema "Gleichbehandlungsanwaltschaft" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion