Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Verfahrenshilfeverteidigung
In den Fällen der notwendigen Verteidigung werden Beschuldigte oder Angeklagte und gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter aufgefordert, einen Verteidiger zu wählen oder die Beistellung einer Verfahrenshilfeverteidigung zu beantragen.
Es wird den Beschuldigten oder Angeklagten auf Antrag eine Verteidigung beigestellt, deren Kosten sie nicht oder nur zum Teil tragen müssen, wenn sie ansonsten außerstande sind, für sich oder ihre Familie den Lebensunterhalt zu bestreiten (Verfahrenshilfeverteidigung). Dies gilt jedoch nur
- in den Fällen der notwendigen Verteidigung,
- bei schwieriger Sach- oder Rechtslage,
- zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel, oder
- wenn der Beschuldigte bzw. der Angeklagte blind, gehörlos, stumm, auf andere Weise behindert oder der Gerichtssprache nicht hinreichend kundig ist und deshalb nicht in der Lage ist, sich selbst zweckentsprechend zu verteidigen.
Handelt es sich um einen jugendlichen Beschuldigten zwischen 14 und 18 Jahren muss ihm, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Verteidigungskosten sein Fortkommen erschweren würde,
- im Verfahren vor den Landesgerichten für das gesamte Verfahren und
- im bezirksgerichtlichen Verfahren, wenn dies, etwa zur Wahrung seiner Rechte, notwendig oder zweckmäßig ist, jedenfalls aber, wenn ihm kein gesetzlicher Vertreter im Strafverfahren beisteht,
Verfahrenshilfeverteidigung gewährt werden.
Der Verteidiger wird nach Beschluss des Gerichts von der für den Sitz des Gerichts zuständigen Rechtsanwaltskammer gestellt.
Hinweis
Mit dem Einschreiten eines gewählten Verteidigers zu jeglichem Zeitpunkt erlischt die Verfahrenshilfeverteidigung.
Rechtsgrundlagen
- Strafprozessordnung (StPO)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion