Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Besonderheiten im C-Blatt

Durch die vorgesehene Ordnung der Eintragungen (siehe auch "Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt") – insbesondere im Fall der Eintragung in einem besseren Rang – entspricht die Reihenfolge der Eintragungen grundsätzlich ihrem Rang.

Rangordnung

Die Rangordnung einer Eintragung im Grundbuch richtet sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Eingabe beim Grundbuchsgericht (→ BMJ) eingelangt ist (Rang- oder Prioritätsprinzip). Es gilt der alte Grundsatz: "Früher an Zeit, stärker an Recht".

Das Grundbuchsgericht (→ BMJ) versieht einlangende Grundbuchseintragungen mit einem Einlaufstempel, der Datum und Uhrzeit enthält. Diese Eingaben werden im Tagebuch (Verzeichnis der eingelangten Eingaben) eingetragen und mit der Tagebuchzahl (TZ) versehen.

Diese Tagebuchzahl ist in der Aufschrift der entsprechenden Grundbuchseinlage ersichtlich (Plombe).

Vorrangseinräumung

Eine Ausnahme besteht im Fall der Vorrangseinräumung: Durch Einverleibung oder Vormerkung kann die Rangordnung der auf einer Liegenschaft verbücherten Rechte (mit Zustimmung aller Beteiligten) geändert werden.

Beispiel

Beispiel: Vorrangseinraeumung

Eine Umordnung der Eintragungen im Sinn der Rangordnung ist hier jedoch nicht vorgesehen. Deshalb wird die Vorrangseinräumung sowohl beim vortretenden Recht als auch beim rücktretenden Recht eingetragen.

Wird nach einer Vorrangseinräumung zwischen nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Rechten das zurücktretende Recht gelöscht, so geschieht dies durch eine Löschungseintragung im Hauptbuch unter Belassung der gelöschten Eintragung, da diese für die bestehenden Rangverhältnisse nach wie vor von Bedeutung ist.

Beispiel

Beispiel: Loeschung eines Pfandrechts

Die im C-Blatt eingetragenen Rechte können die ganze Liegenschaft oder bestimmte Miteigentumsanteile belasten.

Im letzteren Fall (bei Belastung bestimmter Miteigentumsanteile) wird die Beziehung zwischen der Eintragung im C-Blatt und dem B-Blatt durch die Anführung der Nummer dieser Anteile nach dem Hinweis "auf Anteil B- LNR" hergestellt.

Fehlt der Hinweis "auf Anteil B- LNR", dann bezieht sich das Recht auf alle Anteile.

Beispiel

Beispiel: Hinweis auf Anteil B-LNR

Eine weitergehende Bezugnahme (als mit dem Hinweis "auf Anteil B- LNR") auf das B-Blatt ist dann notwendig, wenn dort eine noch nicht gerechtfertigte Vormerkung eingetragen ist.

In diesem Fall wird im C-Blatt überdies ein Verweis auf die B- LNR samt Buchstaben, gegen die sich die Eintragung richtet, in den Text der Eintragung aufgenommen. Wird die Vormerkung gerechtfertigt, dann ist bei den gegen die vorgemerkte Eigentümerin/den vorgemerkten Eigentümer gerichteten Eintragungen dieser Zusatz zu löschen.

Das Gleiche geschieht auch bezüglich der gegen die einverleibte Eigentümerin/den einverleibten Eigentümer gerichteten Eintragungen, wenn die Vormerkung mangels Rechtfertigung gelöscht wird.

Beispiel

Beispiel: Löschung einer Vormerkung
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz