Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Pflegestipendium
Aktuelle Informationen zum Pflegestipendium: Geförderte Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege und in Sozialbetreuungsberufen
Seit 1. Jänner 2023 garantiert das Pflegestipendium einen Mindeststandard der Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflegeberufen. Der Mindestbetrag für 2024 liegt bei rund 1.536 Euro monatlich.
Förderbare Ausbildungen
Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Berufen:
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege gemäß GuKG (an Österreichischen Fachhochschulen) mit einem Ausbildungsbeginn ab 1. September 2024
- Sozialbetreuungsberufe; darunter fallen die Schwerpunkte
- Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit, Behindertenbegleitung
Hinweis
Das Pflegestipendium kann für maximal vier Jahre gewährt werden und für höchstens zwei unterschiedliche Ausbildungen pro Person.
Zielgruppe
Folgende Personengruppen nach Vollendung des 20. Lebensjahres:
- Arbeitsuchende
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbständige
- die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind bzw. ihr Gewerbe ruhend gelegt haben
Voraussetzungen
- Es sind zwei Jahre seit dem Schul- oder Studienabbruch bzw. seit der Matura vergangen ODER es bestehen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe).
- Eine bestandene Aufnahmeprüfung bzw. die Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausbildung.
- Eine vorangehende arbeitsmarktpolitische Beratung durch das AMS.
Achtung
Das Pflegestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren. Für eine Beantragung müssen Sie sich nicht arbeitslos melden, aber beim AMS vormerken lassen.
Stipendium
- Mindeststandard rund 1.536 Euro monatlich.
- Vorhandene Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) werden angerechnet: Arbeitsuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
- Der "Schulungszuschlag neu" wird nicht zusätzlich zum Mindeststandard ausbezahlt, sondern gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe auf den Mindeststandard angerechnet. Es kann sich somit, abhängig von der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe, insgesamt ein Betrag ergeben, der den Mindeststandard des Pflegestipendiums übersteigt.
- Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
- Rückzahlung, wenn der Ausbildungsfortschritt nicht fristgerecht belegt wird.
- Zuverdienstgrenze: ASVG-Geringfügigkeitsgrenze (Die Zuverdienstgrenze gilt auch für Zuwendungen von anderen Institutionen und Gebietskörperschaften bzw. Taschengeld der Schule – mehrere Einkommen dürfen die Geringfügigkeitsgrenze in Summe nicht übersteigen!)
- Ausbildungskosten werden nicht übernommen.
Das Pflegestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Pflegestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice gewährt.
Achtung
Das Pflegestipendium kann nicht mit einer vorangehenden Bildungskarenz bzw. einer Bildungsteilzeit kombiniert werden.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft