Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches
Allgemeine Informationen
Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden:
- Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen.
- Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.
- Der beantragte Familienname ist aus mehreren Namen zusammengesetzt (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
- Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens würde dazu führen, dass eine Verwechslungsfähigkeit mit einer anderen Person eintritt.
- Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens ist dem Wohl einer hievon betroffenen nicht eigenberechtigten Person abträglich.
- Der beantragte Vorname ist nicht gebräuchlich oder entspricht als erster Vorname nicht dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller beantragt die Änderung eines Familien- oder Vornamens, den sie/er durch eine Namensänderung aufgrund eines von ihr/ihm selbst gestellten Antrags innerhalb der letzten zehn Jahre erhalten hat (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
Zuständige Stelle
Für weitere Informationen wenden sie sich an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder die verfahrensführende Behörde.
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz (NÄG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres