Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/
keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Laa an der Thaya

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Ladendorf

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Langau

keine Vorgaben

   

Langenlois

keine Vorgaben

 

 

Langenrohr

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Samstag
    • bis 15 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Langschlag

keine Vorgaben

 

 

Lanzenkirchen

Empfehlung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Samstag
    • ganztägig

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Lassee 

Verordnung 

Rasenmähen (Elektro- sowie motorbetriebene Rasenmäher) im Erholungszentrum

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 9 bis 11:30 Uhr
    • 15 bis 19:30 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Laxenburg

Verordnung

Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, u.a. die Verwendung von Rasenmähern und anderen im Garten benützten motorbetriebenen Maschinen und Geräten

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

Leiben

Verordnung 

Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichen Geräten in Wohngebieten

gilt nicht für:

Schneeräumarbeiten, die zur Erfüllung gesetzlich oder behördlich auferlegter Pflichten eingesetzt werden müssen; Ausnahmegenehmigungen der Gemeinde

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig



       

Lengenfeld

keine Vorgaben

 

 

Leobersdorf

Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense uä.)

ausgenommen: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben

verboten:

  • täglich
    • zwischen 20 und 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Leopoldsdorf

Verordnung

Inbetriebnahme von Rasenmähern und lärmerzeugenden Maschinen

verboten:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Verordnung im Haus anfallende Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Holzhacken und Bautätigkeiten

verboten:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr

Lichtenau 

keine Vorgaben 

 

 

Lichtenegg 

keine Vorgaben 

 

 

Lichtenwörth Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege,  Säge-,Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien sowie lärmverursachende Bautätigkeit

gilt nicht für: unerlässliche und unaufschiebbare land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 13 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Lilienfeld

Verordnung

Verwendung von Verbrennungsmotorrasenmäher (Benzinrasenmäher)

verboten: 

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Litschau

Verordnung

Benützung von Kreissägen und Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie sonstigen Geräten, sofern sie nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterliegen

verboten:

  • täglich
    • 20 bis 6 Uhr

(gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 15. September)

In dringenden Fällen kann die Bürgermeisterin/der Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Loich

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) im geschlossenen Siedlungsgebiet

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Loosdorf 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • ab 19 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion