Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Spam

Was ist Spam?

Viele Internetnutzerinnen/viele Internetnutzer klagen über Spam, das sind unerwünscht zugesendete E-Mails, die meist massenhaft verschickt werden und oft Werbung, aber auch Computerviren oder Betrugsabsichten zum Inhalt haben.

In Österreich ist gemäß §174 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) die Zusendung elektronischer Post, einschließlich SMS, verboten, wenn die Zusendung ohne vorherige Einwilligung zu Zwecken der Werbung erfolgt.

Eine vorherige Zustimmung ist allerdings nicht erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

  • Die Versenderin/der Versender hat die Kontaktinformationen anlässlich eines Kaufes bzw. einer Dienstleistung von der Kundin/dem Kunden erhalten
  • Die Versenderin/der Versender verwendet diese Daten nur für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen
  • Die Empfängerin/der Empfänger erhält die Möglichkeit, die Zusendung bereits bei der Erhebung der Daten und zusätzlich bei jeder Zusendung abzulehnen
  • Die Empfängerin/der Empfänger hat die Zusendung nicht von vorneherein durch Eintragung in die sogenannte E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) abgelehnt

Was kann ich gegen Spam tun?

Einen vollständigen Schutz gegen Spam gibt es nicht.

Allerdings gibt es Werkzeuge, sogenannte Spamfilter, die eine gute Hilfe gegen Spams bieten. Spamfilter können im eigenen E-Mail-Programm und/oder beim Internetprovider aktiviert werden.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, einige vorbeugende Maßnahmen zu treffen:

  • Richten Sie eine zweite E-Mail-Adresse bei einem kostenlosen Internetdienst ein, die Sie für die Weitergabe an unbekannte Personen verwenden. Wenn Sie über die zusätzliche Adresse zu viele Spam-E-Mails erhalten, löschen Sie diese einfach und registrieren eine neue.
  • Spamversenderinnen/Spamversender verwenden oft Programme, die automatisiert nach E-Mail-Adressen im Internet suchen. Sie können verhindern, dass Ihre E-Mail-Adressen hiermit gefunden werden, indem Sie diese von Ihrer Website entfernen. Fragen Sie Ihre Websiteadministratorin/Ihren Websiteadministrator!

Zur verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung von Spamversenderinnen/Spamversendern ist in Österreich das jeweils örtlich zuständige Fernmeldebüro berufen. Dieses kann, soweit die Absenderin/der Absender rückverfolgbar ist, ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten.

Wie kann ich gegen Spam vorbeugen?

Seien Sie vorsichtig mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und veröffentlichen Sie diese nur, wenn es notwendig ist. Es ist ratsam, sich bei kostenlosen E-Mail-Diensten eine zusätzliche E-Mail-Adresse anzulegen. Verwenden Sie Ihre "private" Adresse nur für Freundinnen/Freunde, Verwandte sowie Kolleginnen/Kollegen. Ihre Zweitadresse können Sie dann beispielsweise für Einträge in Foren und Gästebüchern oder das Registrieren auf einer Website benutzen. Wenn Sie dann über die zweite Adresse zu viele Spam-E-Mails erhalten, löschen Sie diese Adresse einfach bzw. lassen sie auslaufen und registrieren eine neue Adresse.

Antworten Sie nie auf Spam-E-Mails, auch nicht, um sich zu beschweren. Damit bestätigen Sie der Versenderin/dem Versender lediglich, dass Ihre E-Mail-Adresse tatsächlich aktiv ist und würden nur noch mehr solche Zusendungen bekommen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 174 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021)

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion