Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Bundespräsident

Allgemeines zum Bundespräsidenten

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.

Tipp

Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Das Amt des Bundespräsidenten endet durch

  • Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
  • Tod oder
  • Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
  • Volksabstimmung oder
  • Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.

Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.

Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten

Die Aufgaben bzw. Kompetenzen des Bundespräsidenten sind u.a.:

  • Vertretung der Republik Österreich nach außen
  • Abschluss von Staatsverträgen
  • Oberbefehl über das Bundesheer
  • Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
  • Angelobung des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
  • Entlassung der gesamten Bundesregierung
  • Einberufung der Bundesversammlung
  • Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
  • Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
  • Erlassung von Notverordnungen
  • Verleihung von Amtstiteln
  • Begnadigungen im Strafrecht
  • Gewährung von Ehrenrechten

Der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)  

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion