Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Allgemeine Informationen
Sie können sich kostenlos in der Pensionsversicherung freiwillig weiterversichern, wenn Sie aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen (z.B. Gattin/Gatte, Eltern) mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 zu betreuen. Die Beiträge hierfür übernimmt der Bund (so wie bei der begünstigten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung).
Bei einer Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro pro Monat im Jahr 2026), die automatisch der Pflichtversicherung unterliegt, erwirbt man ohne weiteres Zutun Versicherungsmonate. Die begünstigte Weiterversicherung hingegen ermöglicht den Erwerb von Versicherungsmonaten ohne versicherungspflichtige Tätigkeit, wenn die gänzliche Arbeitskraft für die Pflege naher Angehöriger aufgewendet wird.
Bei der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung richten sich die Beiträge nach den Beitragsgrundlagen aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung. Im Jahr 2026 beträgt die Mindestbeitragsgrundlage 1.084,20 Euro und die Höchstbeitragsgrundlage 8.085,00 Euro. Die Beiträge werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Es entstehen Ihnen – bei Erfüllen der Voraussetzungen – keine Kosten.
Weitere Voraussetzungen für die begünstigte Weiterversicherung sind:
- Der pflegebedürftige Mensch bezieht Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3.
- Die Betreuung erfolgt in häuslicher Umgebung.
- Ihre Arbeitskraft als Pflegeperson wird zur Gänze für die Betreuung beansprucht.
- Entsprechende Vorversicherungszeiten sind erfüllt.
Der Beitragssatz für die begünstigte Weiterversicherung beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Begünstigung besteht darin, dass der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt und den Versicherten somit keine Kosten entstehen.
Fristen
Antragstellung für die begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:
- wenn keine 60 Versicherungsmonate vorliegen: innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung oder beitragspflichtigen Selbstversicherung
- wenn 60 Versicherungsmonate vorliegen: jederzeit
Zuständige Stelle
jener Träger der Pensionsversicherung, bei dem Sie zuletzt versichert waren
Zusätzliche Informationen
Den Beginn der Versicherung können Sie grundsätzlich selbst wählen; spätestens beginnt sie aber mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.
