Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben T 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Ternitz

Verordnung

Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 20 bis 7 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Teesdorf 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern, von Kreissägen, von Mischmaschinen sowie von anderen elektrischen bzw. benzinbetriebenen Arbeitsgeräten (bei Überschreitung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A) bei Tag und 45 db(A) bei Nacht) 

verboten:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Texingtal

keine Vorgaben

 

 

Thaya

Verordnung

Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie z.B. Rasenmähern oder Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 12 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Theresienfeld Verordnung

Betrieb von Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Rasenmäher, Motorsensen, Häcksler, Heckenscheren, u. ä.); Betrieb von Säge-, Schleif- und sonstigen Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe u. ä.); Lautsprecherwerbung, die nicht der Genehmigung nach straßenrechtlichen Vorschriften bedarf

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Traisen

Empfehlung

Betrieb von Rasenmähern, Häckslern, Heckenscheren, Kreissägen usw.

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Traiskirchen

Verordnung

Betrieb von elektrischen oder treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege sowie von elektrischen oder benzinbetriebenen Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien und lärmverursachende Bautätigkeit

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 6 bis 22 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Trattenbach

keine Vorgaben

 

 

Trautmannsdorf an der Leitha

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Tulbing

Verordnung

Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Tulln an der Donau

Verordnung

Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, z.B. Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 15 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Tullnerbach

Verordnung

Lärmerregung wie u.a. durch den Betrieb elektrischer und benzinbetriebener Arbeitsgeräte (z.B. Motorrasenmäher, Motorsägen)

verboten: 

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Türnitz

Verordnung und Empfehlung

Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere Betreiben von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (wie z.B. Rasenmäher, Häcksler usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

verboten (Verordnung):

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 zu unterlassen (Empfehlung):

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit

 

Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion