Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Gehaltsverpfändung

Das wichtigste Sicherungsmittel, das bei so gut wie allen Krediten an Privatpersonen vereinbart wird, ist die Lohn- oder Gehaltsverpfändung. Dabei wird die Kreditgeberin/der Kreditgeber berechtigt, bei Zahlungsverzug auf die Lohn- oder Gehaltsansprüche der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers wie bei einer Gehaltsexekution zuzugreifen (auch das für die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer verbleibende Existenzminimum wird in gleicher Weise wie bei einer gerichtlichen Exekution berechnet). Bei Krediten zur kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Konsumgütern reicht die Gehaltsverpfändung je nach den Einkommensverhältnissen oft als Sicherheit aus, aber in vielen Fällen wird zusätzlich die Bürgschaft einer Angehörigen/eines Angehörigen gefordert.

Die Verpfändung der Lohn- und Gehaltsansprüche wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber gegenüber erst zum Zeitpunkt der Offenlegung wirksam. Bei mehreren Verpfändungen oder auch Gehaltsexekutionen ist daher der Zeitpunkt der Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber maßgeblich.

Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Kreditaufnahme nicht erfahren soll, muss eine "stille Verpfändung" vereinbart werden. Die "stille Verpfändung" wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber erst dann mitgeteilt, wenn es bereits zu einem Zahlungsverzug gekommen ist.

Weiterführende Links

Lohn- und Gehaltspfändung (→ Konsumentenfragen.at)

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion