Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Gleichbehandlung in der Lehre

Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Lehre

Wenn Jugendliche eine Lehrausbildung machen, hat der Lehrbetrieb die Grundsätze der Gleichbehandlung einzuhalten. Alle im Unternehmen haben das Recht, so behandelt zu werden, dass das Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt wird.

Bewerberinnen/Bewerber dürfen bereits bei der Ausschreibung einer Stelle oder eines Lehrplatzes nicht diskriminiert werden. Weder Qualifikationen noch berufliche Kenntnisse oder Talente sind abhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter oder sexueller Orientierung.

Aber auch im Ausbildungsalltag selbst darf die Unternehmerin/der Unternehmer beispielsweise einem männlichen Lehrling nicht mehr zahlen als einem weiblichen Lehrling, der im gleichen Lehrjahr ist.

Um den Anteil von weiblichen Lehrlingen in Lehrberufen mit generell geringem Frauenanteil zu fördern, gibt es auch unterschiedliche Angebote. So setzt das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) bei der Förderung der Lehrausbildung auch einen Schwerpunkt auf die Ausbildungsförderung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz/bei der Lehrstelle

Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für sexuelle Belästigung eine eigene Strafbestimmung vor (§ 218 StGB).

Darüber hinaus verbietet das Gleichbehandlungsgesetz jede sexuelle Diskriminierung. Dies gilt aber nicht nur für die handelnden Personen selbst, sondern auch für die Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor sexueller Belästigung und Diskriminierung durch Kolleginnen/Kollegen oder Kundinnen/Kunden schützen muss.

Wenn jemand eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter berührt (beispielsweise Po-Kneifen oder Po-Klapsen) oder sexuelle Anspielungen (egal in welcher Form, das heißt in Telefongesprächen, E-Mails oder per SMS) macht, gilt dies als sexuelle Belästigung. Aber auch anzügliche Witze oder anzügliche Bemerkungen fallen bereits darunter.

Wer sexuell belästigt wird, darf sich nicht einschüchtern lassen und sollte sich wehren. Auch wenn andere als "harmlos" abtun, was dieser Person passiert – es geht darum, dass sie/er dies als unangenehm empfindet! Es gilt, seiner eigenen Wahrnehmung zu vertrauen und der Belästigerin/dem Belästiger gegenüber deutlich zu äußern, dass diese Behandlung nicht toleriert wird. Außerdem ist es für die Belästigte/den Belästigten wichtig, mit Personen zu sprechen, denen sie/er vertraut und von denen sie/er annehmen kann, dass sie die Informationen auch vertraulich behandeln. Es kann beispielsweise auch die Betriebsrätin/der Betriebsrat darüber informiert werden.

Tipp

Noch ausführlichere Informationen und Tipps, wie gegen sexuelle Belästigung vorgegangen werden kann sowie weitere Beispiele, was unter "sexueller Belästigung" zu verstehen ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wer das Gefühl hat, nicht gleich behandelt zu werden wie seine Kolleginnen/Kollegen oder wer an seinem Arbeitsplatz (sexuell) belästigt wird, hat die Möglichkeit, sich an folgende Personen oder Stellen zu wenden:

  • Betriebsrätin/Betriebsrat (wenn diese/dieser in der Firma bestellt ist)
  • Arbeiterkammer deines Bundeslandes
  • Gewerkschaft
  • Gleichbehandlungsanwaltschaft

Tipp

Alle wichtigen Informationen zur Gleichbehandlungsanwaltschaft, deren Aufgaben und Kontaktadressen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft