Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Mitnahme von Tabakwaren aus Nicht-EU-Staaten

Grundsätzlich müssen für im nicht zur EU gehörigen Ausland gekaufte Tabakwaren bei der Einreise nach Österreich Abgaben (Tabaksteuer, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden. Bis zu einer gewissen Menge ist die Mitnahme jedoch abgabenfrei (Freimenge).

Folgende Mengen an Tabakwaren können von einem Land, das nicht zur EU gehört, im persönlichen Reisegepäck abgabenfrei nach Österreich mitgenommen werden:

  • Zigaretten: 200 Stück oder
  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 100 Stück oder
  • Zigarren: 50 Stück oder
  • Rauchtabak: 250 Gramm oder
  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

Dabei entspricht jede einzelne der genannten Mengen 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, dürfen in der Gesamtmenge 100 Prozent nicht überschritten werden.

Für Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (Tabaksticks) gelten die Wertgrenzen im Abschnitt "Andere Waren" bzw. die Richtmenge für privaten Gebrauch von 800 Stück.

Beispiel

50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 100 Stück Zigaretten und 125 Gramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

Nur Personen, die 17 Jahre oder älter sind, dürfen Tabakwaren von einem Nicht-EU-Staat nach Österreich mitnehmen.

Wenn die Freimenge überschritten wird, muss für die Waren beim Passieren des Zolls eine Zollanmeldung abgegeben werden.

Wenn über einen anderen Mitgliedstaat der EU eingereist wird, ist zu beachten, dass in diesem andere Vorschriften gelten können.

Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen