Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Frei finanzierte Eigentumswohnungen

Ohne Förderungsmittel erbaute Eigentumswohnungen können zum freien Marktpreis verkauft werden, d.h. zu jenem Preis, den die Verkäuferin/der Verkäufer am freien Markt erzielen kann.

Soll die Wohnung erst errichtet werden, dann sehen die Verträge die genaue Preisbestimmung meist erst im Nachhinein vor. Wichtig ist, dass Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen in einem vernünftigen Verhältnis zum Baufortschritt und zur Bauausführung stehen und die stufenweise Zahlung des Kaufpreises je nach Baufortschritt erfolgt.

Grundbücherliche Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums

Noch bevor Zahlungen geleistet werden, sollte eine grundbücherliche Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums ("grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers") erfolgen. 

Der Wohnungseigentumsbewerber oder der Wohnungseigentumsorganisator muss einen Antrag darauf stellen, dass die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums im Grundbuch angemerkt wird. Ist der Wohnungseigentumsorganisator nicht alleiniger Liegenschaftseigentümer, so ist dazu die Zustimmung des alleinigen Eigentümers beziehungsweise aller (anderen) Miteigentümer der Liegenschaft erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung dieser Zustimmungserklärungen ist nicht notwendig. In der Anmerkung müssen der Wohnungseigentumsbewerber und die Bezeichnung des Objekts genannt werden. 

Seit 2012 gibt es für künftige Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer eine Erleichterung: Wenn bereits vor der Begründung des Wohnungseigentums das Miteigentum an einem Anteil der Liegenschaft in das Grundbuch einverleibt oder die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum an einem Anteil im Grundbuch eingetragen wurde, kann die notwendige Veränderung der bestehenden Miteigentumsanteile durch Berichtigung im Grundbuch erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Miteigentümerinnen/Miteigentümer, Wohnungseigentumsbewerberinnen/Wohnungseigentumsbewerber und bestimmter Buchberechtigter. 

Kostenorientierter Preis

Zu Vertragsabschluss wird nur ein vorläufiger Kaufpreis genannt. Die Verkäuferin/der Verkäufer ist aber berechtigt, die zwischen Vertragserrichtung und Fertigstellung auftretenden Kostensteigerungen auf die Käuferin/den Käufer überzuwälzen. Hier müssen die Kalkulationsgrundlagen und der Kalkulationsstichtag für den vorläufigen Preis und die Preissteigerung genau festgelegt werden. Die Geltendmachung der Preissteigerung erfolgt mit der Endabrechnung.

Höchstpreis

Dies ist eine Variante der oben dargestellten Preisbildung. Die Verkäuferin/der Verkäufer ist in diesem Fall nur berechtigt, eine Preissteigerung bis zu einer vorher vereinbarten Höhe nachträglich einzufordern (z.B. bis zu einer Höhe von vier Prozent des ursprünglichen Kaufpreises).

Fixpreis

Dabei wird ein bestimmter Betrag als Kaufpreis festgesetzt. Es besteht keine Möglichkeit der Überwälzung von Preissteigerungen. Hier wird auch keine Endabrechnung gelegt.

Weiterführende Links

Wohnrecht für Wohnungseigentümer-Broschüre (→ AK)

Rechtsgrundlagen

§ 40 AbsWohnungseigentumsgesetz  (WEG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz