Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Frei finanzierte Eigentumswohnungen
Frei finanzierte Eigentumswohnungen können zum Marktpreis verkauft werden, also zu jenem Preis, den die Verkäuferin/der Verkäufer erzielen kann.
Wird die Wohnung erst errichtet, wird der endgültige Kaufpreis meist nachträglich bestimmt. Wichtig ist, dass Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen dem Baufortschritt entsprechen und der Kaufpreis in Etappen geleistet wird.
Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums
Noch vor der ersten Zahlung sollte die grundbücherliche Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums erfolgen (grundbücherliche Sicherung).
Die Wohnungseigentumsbewerberin/der Wohnungseigentumsbewerber oder die Wohnungseigentumsorganisatorin/der Wohnungseigentumsorganisator muss beantragen, dass die Einräumungszusage im Grundbuch angemerkt wird. Ist die Organisatorin/der Organisator nicht alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer, ist die Zustimmung aller weiteren Miteigentümerinnen/Miteigentümer erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung dieser Zustimmungserklärungen ist nicht notwendig. In der Anmerkung müssen der Wohnungseigentumsbewerber und die Bezeichnung des Objekts genannt werden.
Für künftige Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer eine Erleichterung: Wenn bereits vor der Begründung des Wohnungseigentums das Miteigentum an einem Anteil der Liegenschaft in das Grundbuch einverleibt oder die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum an einem Anteil im Grundbuch eingetragen wurde, kann die notwendige Veränderung der bestehenden Miteigentumsanteile durch Berichtigung im Grundbuch erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Miteigentümerinnen/Miteigentümer, Wohnungseigentumsbewerberinnen/Wohnungseigentumsbewerber und bestimmter Buchberechtigter.
Kostenorientierter Preis
Beim Vertragsabschluss wird ein vorläufiger Kaufpreis vereinbart. Die Verkäuferin/der Verkäufer darf Kostensteigerungen zwischen Vertragsunterzeichnung und Fertigstellung auf die Käuferin/den Käufer überwälzen. Hier müssen die Kalkulationsgrundlagen und der Kalkulationsstichtag für den vorläufigen Preis und die Preissteigerung genau festgelegt werden. Die Geltendmachung der Preissteigerung erfolgt mit der Endabrechnung.
Höchstpreis
Beim Höchstpreis darf die Verkäuferin/der Verkäufer Preissteigerungen nur bis zu einer im Vorhinein festgelegten Grenze geltend machen, z.B. bis zu vier Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.
Fixpreis
Beim Fixpreis wird ein verbindlicher Kaufbetrag festgelegt. Preissteigerungen dürfen nicht weiterverrechnet werden, eine Endabrechnung erfolgt nicht.
Bei frei finanzierten Eigentumswohnungen, die vor Fertigstellung verkauft werden, gilt in der Regel das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Dieses schützt Käuferinnen/Käufer durch verpflichtende Sicherungsmechanismen (z.B. Treuhandabwicklung, Bankgarantie oder Versicherung) und regelt die Zahlungsmodalitäten nach Baufortschritt.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz