Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Maßnahmen gegen Belästigung im Internet

Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

  • Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)
  • Weisen Sie zur Abschreckung die Täterin/den Täter darauf hin, dass sie/er eine strafbare Handlung setzt
  • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.
  • Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten

Wenn Ihr Kind Opfer von Belästigung im Internet geworden ist, sollten Sie Folgendes tun:

  • Versuchen Sie, die Täterin/den Täter zu identifizieren.
  • Kontaktieren Sie die Eltern der Täterin/des Täters und/oder die Schule.
  • Wenn die Belästigung das Ausmaß einer beharrlichen Verfolgung annimmt oder wenn eine gefährliche Drohung vorliegt, sollten Sie die Polizei verständigen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind und betonen Sie, dass es jederzeit mit Ihnen über Probleme reden kann. Belästigungen können zu einem großen Leidensdruck führen, besonders wenn Kinder mit niemandem darüber sprechen können.
  • Geben Sie Ihrem Kind konkrete Tipps, wie es sich im Falle von Belästigungen verhalten kann (z.B. nicht antworten, Beweise sichern, nur moderierte, d.h. von einer Diskussionsleiterin/einem Diskussionsleiter beaufsichtigte Chats verwenden).
  • Informieren Sie sich über die Internet- und Handynutzungsgewohnheiten Ihres Kindes.
  • Seien Sie sensibel für mögliche Verstörungen Ihres Kindes, gerade im Zusammenhang mit seinen Handy- und Internetaktivitäten.
  • Reagieren Sie nicht mit einem Handy- oder Internetverbot. Internet und Handy spielen, auch wenn sie für Belästigungen missbraucht werden können, für die Betroffenen meist trotzdem eine wichtige Rolle in der Freizeit und Schule. Wenn Kinder Opfer von Schikanen werden, ist eine Bestrafung nicht sinnvoll.

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Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion