Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Bundesregierung

Allgemeines zur Bundesregierung

Die Bundesregierung als Kollegium ist eines der obersten Vollzugsorgane des Bundes, neben dem Bundespräsidenten und den einzelnen Bundesministerinnen/Bundesministern sowie den Staatssekretärinnen/Staatssekretären. Der Sitz der Bundesregierung ist in Wien.

Die Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Als Mitglied der Bundesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Nationalrat wählbar sind. Dies bedeutet nicht, dass die Mitglieder der Bundesregierung auch dem Nationalrat angehören müssen. Vor Amtsantritt werden die Mitglieder der Bundesregierung vom Bundespräsidenten angelobt.

Mitglieder der Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus:

  • Bundeskanzler
  • Vizekanzler
  • Bundesministerinnen/Bundesminister

Der Bundeskanzler übernimmt den Vorsitz der Bundesregierung und ist Leiter des Bundeskanzleramtes. Dem Bundeskanzler kommen besondere Koordinationsaufgaben zu, ein Weisungsrecht gegenüber anderen Bundesministerinnen/Bundesministern hat er aber nicht. Zur Vertretung des Bundeskanzlers ist der Vizekanzler berufen.

Die einzelnen Aufgaben der Bundesverwaltung werden von den Bundesministerien übernommen, mit deren Leitung je eine Bundesministerin/ein Bundesminister betraut ist. Derzeit gibt es 12 Bundesministerien in Österreich. Die Anzahl und Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien werden durch das Bundesministeriengesetz geregelt.

Aufgaben der Bundesregierung

Eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung ist, darüber zu beschließen, ob ein Gesetzesvorschlag in den Nationalrat zur Beschlussfassung eingebracht wird (sogenannte "Regierungsvorlage"). Die Bundesregierung ordnet die Wahl des Nationalrates und des Bundespräsidenten an, kann Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Landtages erheben und stimmt der Mitwirkung von Bundesorganen an der Vollziehung eines Landesgesetzes zu.

Weitere Befugnisse können der Bundesregierung durch Bundesgesetze zugewiesen werden.

Hinweis

Die Aufgaben der Bundesregierung sind von den Aufgaben der einzelnen Bundesministerinnen/Bundesminister zu unterscheiden.

Weiterführende Links

Die Österreichische Bundesregierung (→ Bundeskanzleramt)

Rechtsgrundlagen 

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion