Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Allgemeines zur Kreditkarte

Zahlung und Abbuchung

Eine Kreditkarte kann gegen Bezahlung einer jährlichen Gebühr von einer Kreditkartengesellschaft bezogen werden. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte stimmt die Karteninhaberin/der Karteninhaber durch ihre/seine Unterschrift bzw. Eingabe des PIN-Codes der Abbuchung des jeweiligen Geldbetrages von ihrem/seinem Girokonto zu. Die Abbuchung erfolgt jedoch nicht sofort. In der Regel werden alle Transaktionen, die innerhalb eines Monats mit der Kreditkarte abgewickelt werden, gesammelt und im nächsten Monat der Gesamtbetrag der Transaktionen vom Girokonto der Karteninhaberin/des Karteninhabers abgebucht.

Vor allem bei Bestellungen im Internet sind Kreditkarten ein beliebtes Zahlungsmittel. Seit 14. September 2019 gelten für Online-Zahlungen neue Sicherheitsstandards. Durch ein neues Authentifizierungsverfahren (starke Authentifizierung) sollen Betrugsfälle minimiert und der Zahlungsverkehr sicherer werden.

Starke Authentifizierung, auch "2-Faktor-Authentifizierung", bedeutet, dass die Identität zahlender Personen mindestens anhand zweier von drei Faktoren überprüft wird. Diese sind:

  • Wissen: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer weiß, zum Beispiel ein Passwort
  • Besitz: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer hat, z.B. eine Karte, die mittels Kartenlesegerät eingelesen wird, oder ein Handy, auf dem ein TAN Code empfangen wird
  • Inhärenz: etwas, das nur die Nutzerin/der Nutzer ist, z.B. Fingerabdruck oder Gesichtsscan

Neben der Zahlung mittels Unterschrift bzw. Eingabe des PIN-Codes oder durch Eingabe der Kreditkartendaten im Internet können Kreditkarten auch zur Behebung von Bargeld genutzt werden. Für Bargeldbehebungen am Schalter einer Bank oder am Bankomat werden Spesen berechnet. Für das Abheben am Bankomat wird ein PIN-Code benötigt, der bei der jeweiligen Kreditkartengesellschaft angefordert werden kann.

Reiseversicherung

Auch auf Reisen werden häufig Kreditkarten als Zahlungsmittel verwendet. Da jede Kreditkartengesellschaft verschiedene Arten von Kreditkarten anbietet, lohnt es sich, bereits vor der Auswahl zu überlegen, wofür die Karte genutzt werden soll. Soll die Karte lediglich als Zahlungsmittel verwendet werden, ist eine Classic Karte ohne Versicherungsschutz die günstigste Variante. Karteninhaberinnen/Karteninhaber, die gern verreisen und zusätzlich einen Reiseversicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, sollten eine Classic Karte mit Versicherungsschutz oder eine Gold Karte wählen.

Der Versicherungsschutz auf Reisen ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. Einige Kreditkartengesellschaften verlangen, dass die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Bei anderen wiederum ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, dass in den letzten zwei Monaten vor Reiseantritt mindestens eine Transaktion mit der Kreditkarte abgewickelt wurde.

Im Vorfeld sollte auch geklärt werden, ob die jeweilige Kreditkarte in dem gewünschten Reiseland akzeptiert wird. Informationen dazu finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Kreditkartengesellschaft.

Haftung des Karteninhabers

Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber sind verpflichtet, die Kreditkarte sicher zu verwahren und den PIN-Code geheim zu halten. Für Zahlungen über das Internet sollten nur sichere Verbindungen und, wenn möglich, sichere Bezahlverfahren verwendet werden. Nähere Informationen zum Thema "Zahlungsmöglichkeiten im Internet" finden sich im Kapitel "Internet und Handy – sicher durch die digitale Welt" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wird die Kreditkarte gestohlen oder verloren, muss diese unverzüglich gesperrt und im Schadensfall bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet werden. Werden auf der Kreditkartenabrechnung Abbuchungen durch eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkartendaten festgestellt, sollte die Karte ebenfalls sofort gesperrt werden, um weiteren Missbrauch zu vermeiden.

Folgende Sperrnotrufnummern stehen zur Verfügung:

  • Air Plus Travel CardService Hotline +43 1 93 135 15; Kartensperren: +43 1 711 11 770  
  • American Express: 0800 900 940 (aus Österreich), aus dem Ausland: 0049 69 9797 2000
  • Card Complete: +43 (1) 71111 770
  • Diners Club: +43 (1) 50135 135
  • Erste Bank/Sparkasse: +43 5 0100 20111
  • MasterCard: aus Österreich: Anruf beim kartenausgebenden Institut, aus dem Ausland: 001-636-722-7111
  • Visa: 0800 200 288 (aus Österreich) oder Anruf beim kartenausgebenden Institut

Grundsätzlich haften Karteninhaberinnen/Karteninhaber nicht für den durch Diebstahl, Verlust oder missbräuchliche Verwendung entstandenen Schaden. Trifft die Karteninhaberin/den Karteninhaber aber ein Mitverschulden, z.B. weil sie/er die Karte nicht ordnungsgemäß verwahrt hat oder sorglos mit den Kreditkartendaten umgegangen ist, so haftet sie/er bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit liegt die Haftungsgrenze bei 50 Euro.

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Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion