Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Berufsbildende mittlere Schule
Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Voraussetzung für den Besuch einer BMS ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.
In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Nach erfolgreichem Besuch einer Polytechnischen Schule entfällt die Aufnahmeprüfung, auch bei ein- und zweijährigen BMS sowie landwirtschaftlichen Fachschulen gibt es keine Aufnahmeprüfung.
Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule führen Aufbaulehrgänge (sechs Semester) zur Reife- und Diplomprüfung.
Absolventinnen/Absolventen der mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen können facheinschlägige Kenntnisse, Fähigkeiten und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen (z.B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweisprüfung, Meisterprüfung) angerechnet oder erlassen werden.
Schulstufe
9. bis 12. Schulstufe (14. bis 18. Lebensjahr)
Voraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)
Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder in schulautonomen Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende mittlere Schule (BMS) besucht werden.
Für den Besuch einer BMS mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.
Dauer
Ein bis vier Jahre (je nach Art der gewählten BMS)
Einstufung
- ISCED Stufe: 3
- NQR: IV
Inhalte
- Allgemeinbildung
- Konkrete berufliche Qualifikationen (bzw. Teilqualifikationen bei ein- bis zweijährigen Schulformen)
- Praxisorientierte Ausbildung
Schulformen
BMS bieten Ausbildungen in verschiedenen Bereichen an, beispielsweise:
- Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (drei- oder vierjährig)
Fachrichtungen: Bautechnik, Chemie, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Holzwirtschaft, Informationstechnik, Maschinenbau, Mechatronik - Handelsschule (dreijährig)
Ausbildung zu Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung - Fachschule für wirtschaftliche Berufe (ein-, zwei- und dreijährig)
Ausbildung in wirtschaftlichen und touristischen Berufen bzw. Berufsvorbereitung
Schulautonome Vertiefungen: z.B. Gesundheit und Soziales, Ernährung - Fachschule für Mode (dreijährig)
Ausbildung zur Fachkraft in der Modewirtschaft und Bekleidungsindustrie
Schulautonome Vertiefungen: z.B. Modedesign, Handel und Design - Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule (dreijährig)
Ausbildung zur Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe sowie im Tourismus
Schulautonome Vertiefungen: z.B. Gastronomie, Sport, Kulinarik - Schulen für Sozialberufe
Dreijährige Fachschule für Sozialberufe: an einigen Standorten inkl. Pflegeassistenz (plus ein Semester)
Schulen für Sozialbetreuungsberufe (Aufnahme ab dem 17. bzw. 19. Lebensjahr) mit folgenden Schwerpunkten: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung; Abschluss auf Fachniveau (2 bis 3 Jahre) oder auf Diplomniveau (3 bis 4,5 Jahre); auch für Berufstätige. - Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (Ausbildungsdauer zwei bis vier Jahre)
Ausbildung zur landwirtschaftlichen Facharbeiterin/zum landwirtschaftlichen Facharbeiter
Ausbildungsschwerpunkte: z.B. Landwirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Gesundheit und Soziales
Auskünfte erteilen die landwirtschaftlichen Schulreferate bei den Landesregierungen. - Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe (dreijährig)
Ausbildung zur Assistenz bei den Bildungs- und Erziehungsaufgaben in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen - Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (dreijährig, auslaufend)
Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
Gesundheits- und Krankenpflegediplom: ab 2024 Ausbildung an Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit Kliniken bzw. Krankenanstalten
Abschluss
Der erfolgreiche Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule berechtigt zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten und eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen.
Anschließend gibt es die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung abzulegen, um die Studienberechtigung zu erlangen, oder einen Aufbaulehrgang zu besuchen (Bildungsziel der BHS, sechs Semester, mit Abschluss Reife- und Diplomprüfung).
Weiterführende Links
- Informationen über berufsbildende mittlere Schulen (→ BMBWF)
- Berufsbildende Schulen in Österreich: Schulensuche (→ BMBWF)
- Informationen über Gesundheitsberufe (→ BMSGPK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung