Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
  • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
  • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
  • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
  • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
  • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
  • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
  • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
  • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion