Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (i.d.R. der Eltern) benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.
Taschengeldgeschäfte sind für die jeweilige Altersgruppe typische geringfügige Anschaffungen des täglichen Lebens. Diese werden jedoch nicht sofort, sondern mit der Pflichterfüllung (z.B. Bezahlung des Kaufpreises) durch die minderjährige Person rechtswirksam.
Geschenke, die nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind, können alle Personen (auch Kinder) annehmen.
Grad der Geschäftsfähigkeit: gänzlich geschäftsunfähig
Kinder können eigenständig
- Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Wurstsemmeln oder Süßigkeiten) abschließen,
- rein vorteilhafte Geschenke annehmen.
Darüber hinausgehende Geschäfte können Kinder (auch mit Zustimmung der Eltern) nicht abschließen. Diese sind absolut nichtig.
Unmündige Minderjährige (zwischen sieben und 14 Jahren)Grad der Geschäftsfähigkeit: beschränkt geschäftsfähig
Unmündige Minderjährige können eigenständig
- Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von CDs oder Kinokarten) abschließen,
- rein vorteilhafte Geschenke annehmen.
Darüber hinausgehende Geschäfte sind ohne die Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam. Sie können allerdings durch nachträgliche Zustimmung noch wirksam werden.
Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren)Grad der Geschäftsfähigkeit: beschränkt geschäftsfähig
Mündige Minderjährige können eigenständig
- solange die Deckung der grundlegenden Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird
- über Einkommen aus eigenem Erwerb verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen),
- über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, (z.B. Taschengeld) verfügen,
- rein vorteilhafte Geschenke annehmen,
-
Darüber hinausgehende Geschäfte sind ohne die Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam. Sie können allerdings durch nachträgliche Zustimmung noch wirksam werden.
Volljährige (ab 18 Jahren)Grad der Geschäftsfähigkeit: voll geschäftsfähig
Voll geschäftsfähige Personen können u.a. eigenständig
- diverse Verträge abschließen,
- schwebend unwirksame Verträge Verträge rechtswirksam anerkennen.
Weiterführende Links
- Abschluss eines Mietvertrages durch Jugendliche
- Allgemeines zum Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche (Geschäftsfähigkeit)
Rechtsgrundlagen
§§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
