Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Einstweiliger Rechtsschutz

Einstweiliger Rechtsschutz wird im Zivilrecht durch einstweilige Verfügungen gewährt. Dabei handelt es sich um gerichtliche Sofortmaßnahmen, die auf Antrag unter bestimmten, in der Exekutionsordnung  vorgesehenen Voraussetzungen zur einstweiligen Sicherung getroffen werden.

Damit soll gewährleistet werden, dass der gerichtliche Rechtsschutz, der durch ein reguläres Zivilverfahren oder Exekutionsverfahren nicht rechtzeitig erreicht werden kann, vorläufig gesichert werden kann.

In diesem Verfahren werden die Parteien "gefährdete Partei" und "Gegner der gefährdeten Partei" genannt.

Das Verfahren wird von dem Gericht durchgeführt, welches im regulären Zivilverfahren oder im Exekutionsverfahren zuständig ist. Wird der Antrag außerhalb eines solchen Verfahrens eingebracht, dann ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel der Gegner der gefährdeten Partei den allgemeinen Gerichtsstand hat.

Die gefährdete Partei muss glaubhaft machen, dass ihr Anspruch gefährdet ist, wenn nicht sofortige Maßnahmen getroffen werden.

Einstweilige Verfügungen sichern den Rechtsanspruch nur vorläufig. Im Eilverfahren wird keine endgültige Entscheidung getroffen. Die Entscheidung über das letztgültige Bestehen des Rechts ergeht erst im regulären Zivilverfahren.

Weiterführende Links

Gerichtssuche ( BMJ)

Rechtsgrundlagen

Exekutionsordnung

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art.5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion