Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Elektronische Identität (eID) anderer EU-Mitgliedstaaten

Nationale elektronische Identitäten (eIDs) können auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwendet werden

Allgemeine Informationen

Die europäische eIDAS-Verordnung verfolgt unter anderem das Ziel, nationale elektronische Identitäten (eIDs) auch für Online-Anwendungen anderer EU-Mitgliedstaaten verwenden zu können. Sie regelt damit die staatenübergreifende Akzeptanz bestimmter qualitätsvoller eIDs. Der zentrale eIDAS-Knoten der Republik Österreich ermöglicht EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der elektronischen Identität (eID) ihres EU-Herkunftsstaates. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise.

Ablauf

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger werden zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich weitergeleitet, wenn sie in einer österreichischen Online-Anwendung eine Anmeldung via Klick auf "EU-Login" initiiert haben. Die weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

  • Eine EU-Bürgerin/ein EU-Bürger wählt einen Mitgliedstaat aus.
  • Danach wird sie/er an die gewohnte Anmeldeumgebung des jeweiligen Mitgliedstaates weitergeleitet.
  • Dort kann sie/er sich mit ihrer/seiner eID wie gewohnt anmelden.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Person automatisch an die Online-Anwendung (von der aus sie auf diese Auswahlseite gelangt ist) weitergeleitet und dort mit den Identitätsdaten ihrer eID angemeldet.
  • Gleichzeitig wird die EU-Bürgerin/der EU-Bürger bei der ersten Anmeldung auf diesem Weg mit ihren/seinen eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen.
  • Damit kann sie/er auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden.

Liste der eIDAS-Staaten

  • Belgien
  • Deutschland
  • Estland
  • Kroatien
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik

Weiterführende Links

eIDAS entdecken (→ EK)

Rechtsgrundlagen

eIDAS-Verordnung (EU)

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt