Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Rechte im Zivilverfahren für Verbrechensopfer

Prozessbegleitung

Verbrechensopfer, die psychosoziale Unterstützung im Strafverfahren erhalten haben, können diese auch für das zwischen ihnen und den Beschuldigten des Strafverfahrens geführte Zivilverfahren in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Gegenstand des Zivilprozesses in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Strafverfahrens steht und dass die Prozessbegleitung zur Wahrung der prozessualen Rechte des Opfers eines Verbrechens erforderlich ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt die Opferschutzeinrichtung, die die Prozessbegleitung bereitstellt.

Zum Zweck der Beigabe einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes im Zivilprozess kann das Verbrechensopfer um Verfahrenshilfe ansuchen.

Geheimhaltung der Anschrift

Das Verbrechensopfer kann im Zivilverfahren seine Anschrift gegenüber der Prozessgegnerin/dem Prozessgegner geheim halten, wenn es ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse darlegt und eine zustellungsbevollmächtigte Person bekannt gibt.

Zum besseren Schutz von Zeuginnen/Zeugen im Zivilprozess hat die beweisführende Partei das Recht, die Anschrift einer Zeugin/eines Zeugen gegenüber der Prozessgegnerin/dem Prozessgegner geheim zu halten.

Vernehmung

Wenn der Gegenstand des Zivilprozesses in einem sachlichen Zusammenhang mit einem Strafverfahren steht, kann das Opfer des Strafverfahrens beantragen, abgesondert vernommen zu werden. Für eine abgesonderte Vernehmung wird das Verbrechensopfer räumlich von den Parteien des Verfahrens und deren Vertreterinnen/Vertreter getrennt. Diese können die Vernehmung über technische Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung mitverfolgen und über diesen Weg Fragen an das Verbrechensopfer stellen. Bei Personen unter 14 Jahren wird die Befragung in der Regel durch eine psychologische Sachverständige/einen psychologischen Sachverständigen durchgeführt.

Auch die Befragung von Zeuginnen/Zeugen kann im Wege der abgesonderten Vernehmung durchgeführt werden.

Ist die zu vernehmende Person unter 18 Jahre alt, kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen von ihrer Vernehmung zur Gänze oder zu einzelnen Themenbereichen absehen, wenn durch die Vernehmung ihr Wohl gefährdet werden würde.

Rechtsgrundlagen

§§ 73b, 75a, 76, 289a, 289b Zivilprozessordnung (ZPO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz