Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Sanierungsoffensive 2023/2024

Neu

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) reagiert aufgrund der Hochwasserereignisse 2024 mit vereinfachten Förderungsbedingungen. Um die Betroffenen bei den außergewöhnlichen finanziellen Belastungen zu unterstützen, gelten in den aktuellen Förderungsprogrammen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme" für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis 31. Dezember 2024.

Weiterführende Informationen
Hilfe für hochwasserbetroffene Privathaushalte im Rahmen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm (→ KPC)

Allgemeines zu den Förderungsaktionen

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch in den Jahren 2023 und 2024 thermische Gebäudesanierungen und setzt damit einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

Die Mittel für die Förderungen von thermischen Sanierungen und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen wurden von 2.445 Millionen Euro für den Zeitraum 2023 bis 2027 um 1.200 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 aufgestockt.

Sanierungsbonus für Private (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus)

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude in Österreich, die älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 Prozent führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können maximal 50 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 1. Jänner 2023 erbracht wurden.

Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mieterinnen/Mietern eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.

Umfangreiche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung, Formularen und Allgemeinen Vertragsbedingungen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Sanierungsbonus für Private (mehrgeschoßiger Wohnbau)

Gefördert werden thermische Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen, die älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard des gesamten Gebäudes bzw. der Reihenhausanlage sowie der Austausch der Fenster einer Wohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau. Darüber hinaus werden im mehrgeschoßigen Wohnbau auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender thermischer Sanierung oder an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen gefördert. 

Die Förderung bei einer umfassenden Sanierung klimaaktiv-Standard beträgt bis zu 300 Euro/m² Wohnnutzfläche. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen (mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen) erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro/m² Wohnnutzfläche. Bei einer Einzelbaumaßnahme Fenster beträgt die Förderung bis zu 9.000 Euro.

Umfangreiche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung, Formularen und Allgemeinen Vertragsbedingungen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Thermische Gebäudesanierung für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

Förderungsmittel für die umfassende thermische Gebäudesanierung und für einzelne Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden die umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches und der Fenster, die Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Einzelbaumaßnahmen.

Ausführliche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Thermische Gebäudesanierung für Gemeinden

Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert werden die umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches und der Fenster, die Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Einzelbaumaßnahmen.

Ausführliche Informationen zu Förderungsdetails, Antragstellung und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 3. Oktober 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie