Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Wählen mit Wahlkarte – Europawahl 2024
Hinweis
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.
Wer für die Europawahl 2024 eine Wahlkarte beantragt hatte, konnte mit dieser auf folgende Arten wählen:
VOR dem Wahltag
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland):
- Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen
- Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
- Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen
- (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
- Wahlkarte zukleben
- Wahlkarte portofrei per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt); Wahlkarte musste bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024 (Wahltag), um 17 Uhr dort ankommen
- Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland):
- Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
- Innerhalb des EWR oder der Schweiz musste die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte bis spätestens Montag, 3. Juni 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen
- Außerhalb des EWR oder der Schweiz musste die Wahlkarte bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher benötigten auf jeden Fall eine Wahlkarte, außer sie befinden sich am Wahltag in der österreichischen Gemeinde ihrer Eintragung und können das für sie zuständige Wahllokal besuchen. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte kann auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden.
Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde.
Neu
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
AM Wahltag
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in jedem Wahllokal abgeben (während der Öffnungszeiten; Abgabe der Wahlkarte durch eine andere Person möglich.)
- Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben (bis 17 Uhr; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
- Mit offener und noch unbenützter Wahlkarte konnte in jedem Wahllokal gewählt werden:
- Unbenützte Wahlkarte mitbringen (eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben, Wahlkarte nicht zugeklebt!)
- Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhielt dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
- Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus)
Hinweis
Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.
Weiterführende Links
- Europawahl 2024 (→ BMI)
- Aufstellung der Wahllokale (→ BMI)
- Europawahl 2024 (→ Europäisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
Europawahlordnung (EuWO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Inneres