Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Abfallwirtschaft in den Bundesländern ausgenommen Wien

Tipp

Einige Gemeinden bieten Online-Ratgeber zur Mülltrennung an. Eine Auswahl der Trennhilfen findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Burgenland

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft im Burgenland ist das Burgenländische Abfallwirtschaftsgesetz. Zuständig für die Organisation der Abfallwirtschaft ist der Burgenländische Müllverband (→ BMV).

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft im Burgenland finden sich auf den Internetseiten des Landes Burgenland.

Der BMV bietet u.a.

Kärnten

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Kärnten ist die Kärntner Abfallwirtschaftsordnung.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Kärnten finden sich auf der Internetseite des Landes Kärnten sowie auf der Website der Abfallwirtschaftsverbände Kärnten (→ AWV).

Niederösterreich

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Niederösterreich ist das Niederösterreichische Abfallwirtschaftsgesetz. Zuständig für die Durchführung der Müllentsorgung und -verwertung sind die Umweltverbände.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Niederösterreich finden sich auf den Internetseiten des Landes Niederösterreich.

Die Umweltverbände bieten u.a.

Oberösterreich

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Oberösterreich ist das Oberösterreichische Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Oberösterreich finden sich auf den Internetseiten des Landes Oberösterreich.

Der → Oberösterreichische Abfallverband bietet verschiedene → Services und Infos für Bürgerinnen/Bürger an (z.B. kostenlose Abfall-App, Abholkalender).

Salzburg

Grundlage für die Abfallwirtschaft in Salzburg ist das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Salzburg sowie zu den → Abfallverbänden finden sich auf der Internetseite des Landes Salzburg.

Steiermark

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in der Steiermark ist das Steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in der Steiermark finden sich auf den Internetseiten des Landes Steiermark. Dort finden sich u.a. ein Abfall-Trenn-ABC und Infoblätter zur Abfalltrennung.

Tirol

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Tirol ist das Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz.

Aktuelles zur → Abfallwirtschaft in Tirol findet sich auf den Internetseiten des Landes Tirol sowie unter → sauberes-tirol.at. Diese Seite bietet neben vielen Umwelttipps auch → Broschüren zu abfallbezogenen Themen zum Download an.

Vorarlberg

Gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Vorarlberg ist das Vorarlberger Landes-Abfallwirtschaftsgesetz.

Weitere Informationen zur → Abfallwirtschaft in Vorarlberg finden sich auf den Seiten des Landes Vorarlberg. Dort finden sich u.a. → Tipps zur Abfallvermeidung.

Die Informationsseite → umweltv.at ist eine gemeinsame Plattform verschiedener Institutionen zur Abfallsammlung sowie zu Abfallvermeidungs- und Umweltprojekten in Vorarlberg.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion