Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Elektroautos und E-Mobilität – Förderungen und weiterführende Links
Um den Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten, hat das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur das Programm "eMove Austria" ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Ausbau der E-Mobilität in Österreich gezielt zu fördern und damit einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2040 zu leisten. In den Jahren 2025 und 2026 investiert das Mobilitätsministerium fast eine halbe Milliarde Euro in die Forcierung der E-Mobilität, wobei der Schwerpunkt künftig auf dem Ausbau der (Schnell-)Ladeinfrastruktur liegen wird.
"eMove Austria" vereint mehrere Säulen der E-Mobilität
Unter dem gemeinsamen Dach "eMove Austria" sind mehrere Aspekte der E-Mobilität gebündelt, darunter die Säulen:
• "eCharge" – alle Maßnahmen zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur: LADIN (FFG)
• "eBus" – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei Bussen: EBIN (FFG)
• "eTruck" – alle Maßnahmen zum Umstieg von konventionellen auf emissionsfreie Antriebe bei LKW: ENIN (FFG)
• "eRide" – alle Maßnahmen zum Umstieg auf Individual-E-Fahrzeuge im privaten und betrieblichen Kontext: Umweltförderung (KPC)
Innerhalb der jeweiligen Säulen sind die dazugehörigen Fördermodelle sowie etwaige Reformen, Forschungsprojekte und Maßnahmen verankert, die E-Mobilität zugänglicher machen. "eMove Austria" deckt somit ein breites Spektrum der E-Mobilität ab, passt bestehende Zuschussprogramme an die neuen Gegebenheiten an und ermöglicht es, anstehende Reformen in den jeweiligen Bereichen ganzheitlich zu betrachten und zu bewerten.
"ePrämie" für eingespartes CO2
Halterinnen/Halter eines Elektrofahrzeuges (Begünstigte nach der Kraftstoffverordnung) können den für ihr Fahrzeug genutzten Strom einmal pro Jahr per Vertrag an ein bestimmtes Unternehmen (Antragsberechtigte nach der KVO) übertragen. Dafür erhalten die Begünstigten von den Antragsberechtigten eine finanzielle Abgeltung. Diese Unternehmen sammeln Strommengen von privaten Elektrofahrzeugbesitzerinnen/Elektrofahrzeugbesitzern und reichen die gesammelten Strommengen beim Umweltbundesamt zur Anerkennung ein. Derzeit gibt es bereits einige Unternehmen am österreichischen Markt, die Halterinnen/Haltern von Elektrofahrzeugen Prämien für die Überlassung ihrer Strommengen anbieten. Wie hoch diese Zahlungen sind, hängt von der Kalkulation der Unternehmen ab. Weder das BMIMI noch das Umweltbundesamt haben bei der Kalkulation der Zahlungen, die am Markt angeboten werden, eine Rolle. Diese können daher auch keine Unterstützung bei der Auswahl dieser Unternehmen geben. Diese Unternehmen nennen die entgeltliche Überlassung häufig z.B. "ePrämie", "E-Quote" oder "THG-Quote".
Wer als Begünstigte/Begünstigter Stromengen für ihr/sein Elektrofahrzeug an einem nicht öffentlichen Ladepunkt, wie z.B. zu Hause lädt, kann diese (gemäß den Vorgaben) eindeutig und nachvollziehbar gemessenen Strommengen übertragen; wenn das nicht der Fall ist, kann eine pauschalierte Strommenge geltend gemacht werden. Die Pauschale beträgt 1.500 kWh pro Jahr für elektrisch betriebene mehrspurige Fahrzeuge, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Es gibt keine spezifischen Anforderungen oder unterschiedlichen Pauschalbeträge für zweispurige Fahrzeuge.
Online-Ratgeber und -Rechner
Online-Ratgeber E-Mobilität (→ WKO)
Weiterführende Links
- umweltfoerderung.at (KPC)
Auf den Seiten der Umweltförderung finden Sie Informationen zu den jeweiligen Förderhöhen, -voraussetzungen und der jeweiligen Höhe des E-Mobilitätsbonusanteils der Zweiradimporteure bzw. des BMIMI. - Informationen zur Elektromobilität (BMIMI)
- Informationen zur "ePrämie für eingespartes CO2
- E-Fahrzeug Besitzer:in (Umweltbundesamt)
- Kraftstoffverordnung 2012 (BMIMI) (insbesondere in den FAQ)
- klimaaktiv mobil (BMIMI)
unterstützt Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger und Investorinnen/Investoren bei der Entwicklung und Umsetzung klimaschonender Maßnahmen im Verkehrsbereich. Beispiele hierfür sind unter anderem die Umstellung auf alternative Fahrzeuge, intelligente multimodale Mobilität, EcoDriving, Radfahren, zu Fuß gehen, bedarfsorientierte öffentliche Verkehrsmittel oder bewusstseinsbildende Maßnahmen.
Klimaaktiv mobil Initiativen zur Elektromobilität - ladestellen.at (E-Control)
Mit dem Ladestellenverzeichnis können E-Autofahrerinnen/E-Autofahrer schnell und einfach den nächsten Standort, die Ladeleistung, wie auch die Stecker-Art für das Laden ihres Fahrzeuges aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte online einsehen. - ladetarif.at (E-Control)
Der Vergleichsrechner hilft, abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten, den günstigsten Ladetarif bei öffentlichen E-Ladestellen für das jeweilige Elektroauto zu finden. - Bundesgewerbereferententagung 2016 (BMWET)
- TOP 17 befasst sich mit Ladestationen für E-KFZ und attestiert keine generelle Betriebsanlagengenehmigungspflicht bei gewerblichen Ladestationen.