Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Visumkategorien

Alle Arten von Visa werden grundsätzlich von Vertretungsbehörden (→ BMEIA) im Ausland erteilt. Eine Visumerteilung oder –verlängerung im Inland bzw. eine Visumerteilung an der Grenze ist nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig.

Nähere Informationen zum Antrag auf ein Visum für Drittstaatsangehörige finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Visum A: Flugtransitvisum

Grundsätzlich sind Fremde, die während einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz den Transitraum oder das Flugzeug nicht verlassen, nicht visumpflichtig.

Staatsangehörige einiger Staaten benötigen für den Transit über einen österreichischen Flugplatz ein Visum A, sofern sie nicht unter die definierten Ausnahmefälle fallen. (Die Staaten bzw. Ausnahmefälle sind der Liste der Visumspflichten zu entnehmen.) Visa A dürfen im Inland grundsätzlich nicht erteilt werden. Eine Erteilung an der Grenze ist – aus welchen Gründen auch immer – ausgeschlossen.

Visum C: Reisevisum

Dabei handelt es sich um das klassische Touristenvisum. Das Visum C kann bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt werden und berechtigt die Inhaberin/den Inhaber zur Einreise und zum Aufenthalt im Gebiet der Schengenstaaten.

Schengenstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Visum D: Aufenthaltsvisum

Visa D berechtigen grundsätzlich zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten. In Ausnahmefällen ist auch die Erteilung eines Visums D mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten (z.B. auf Basis eines internationalen Abkommens) oder mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als 91 Tagen (Visaverlängerung im Inland) möglich.

Ein von Österreich oder einem anderen Schengenstaat ausgestelltes (nationales) Visum D berechtigt die Inhaberin/den Inhaber, sich aufgrund dieses Visums und eines gültigen Reisedokuments bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-MS zu bewegen, sofern die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, c und e des Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind und die Person nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste des betroffenen Mitgliedstaats steht.

Visa D können im Ausland nur von einer österreichischen Vertretungsbehörde erteilt werden. Wird Österreich in einem Staat von einem anderen Schengenstaat vertreten, kann diese Vertretung nur Schengenvisa erteilen. Wird ein Visum D benötigt, muss man sich an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) in einem Nachbarstaat wenden.

Tipp

Nähere Auskünfte zu den Einreisebestimmungen für Österreich erhalten Sie auch unter der Hotline 01/531 26-3557 (8.00 bis 12.00 Uhr) des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung V/7.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres