Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Inklusion von Kindern mit Behinderungen – Kindergarten

Allgemeine Informationen

Geeigneter Kindergarten

Der Eintritt in den Kindergarten bedeutet für Kinder einen ersten Schritt in die Selbstständigkeit. Fachleute, die Ihr Kind betreuen, beraten über die geeignetste Form der Kindergartenunterbringung. Die infrage kommenden Gruppen sollten von den Erziehungsberechtigten unbedingt selbst besichtigt und mit der jeweiligen Leitung und dem gesamten zuständigen Team alle Möglichkeiten besprochen werden.

Gerade im Kindergarten, wo noch weniger Leistungsdruck als in der Schule besteht, ist die Motivation zur Aufnahme von Kindern mit Behinderungen doch größer. Dennoch ist die Einstellung jener Menschen, die mit Ihrem Kind arbeiten werden, für eine erfolgreiche Inklusion in die Gruppe ausschlaggebend.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Kind in einem allgemeinen Kindergarten, einem Kindergarten mit Integrationsgruppen oder einem heilpädagogischen Sonderkindergarten unterzubringen.

Integrative Erziehung bedeutet gerade im Vorschulalter für alle Kinder eine große Chance, weil Kinder noch weniger Vorurteile haben und das soziale Lernen in allen Kindergärten eine wichtige Rolle spielt.

Es sollte auch auf die Rahmenbedingungen geachtet werden:

  • Gruppengröße, räumliche Gegebenheiten, Fachpersonal, Therapiemöglichkeiten etc.
  • Wichtig ist auch die Persönlichkeit der Kindergärtnerinnen/der Kindergärtner. Diese sollten genau über die Möglichkeiten und Bedürfnisse Ihres Kindes informiert werden.
  • Bei einer Entscheidung für einen allgemeinen Kindergarten könnte es hilfreich sein, bei einem vorbereitenden Elterntreffen auch die Eltern der anderen Kinder zu informieren und einzubeziehen.

Achtung

Einen Rechtsanspruch auf integrative Unterbringung im Kindergarten gibt es nicht.

Integrative Erziehung

Integrative Erziehung bedeutet, Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zu betreuen und zu unterrichten.

Integrative Erziehung soll ein Gegengewicht zu Ausgrenzung und Diskriminierung darstellen und dazu beitragen, dass es für junge Menschen zur Selbstverständlichkeit wird, Spielkameraden und Freundinnen/Freunde zu haben, die in ihren Ausdrucksmöglichkeiten, ihrem Tempo oder ihrer Leistungsfähigkeit anders sind.

Es geht somit auch um soziales Lernen, was für Kinder mit und ohne Behinderungen gleich wichtig ist. Zahlreiche praktische Erfahrungen und auch wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass von der sozialen Situation in integrierten Gruppen alle Kinder profitieren.

Damit dies gelingen kann, sind die Rahmenbedingungen besonders wichtig:

  • Gruppengröße und Betreuungsschlüssel,
  • Motivation der Eltern und Betreuerinnen/Betreuer,
  • Raumsituation,
  • Spiel- und Arbeitsmaterialien etc.

Manche Gesprächspartnerinnen/Gesprächspartner reagieren möglicherweise bei vorbereitenden Gesprächen mit Skepsis oder Ablehnung. Dahinter steht oft einfach Uninformiertheit und Angst vor dem Ungewohnten. Eltern sollten sich dadurch nicht entmutigen lassen und ausführlich über ihr Kind, seine Möglichkeiten und seine Bedürfnisse sprechen.

Tipp

Elterninitiativen oder Vereine verfügen über wertvolle Informationen aus eigener Betroffenheit und setzen sich oft schon jahrelang mit diesem Thema auseinander.

Zuständige Stelle

Das Amt der Landesregierung bzw. die Bezirkshauptmannschaft, in Wien z.B. die MA 11 – Amt für Jugend und Familie (→ Stadt Wien)

Zusätzliche Informationen

In manchen Bundesländern gibt es spezielle Beratungsstellen, die kontaktiert werden können.

Weitere Informationen zu integrativen Kindergärten können Sie über das Internet in der vom Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck eingerichteten Behinderten-Inklusion-Dokumentation (BIDOK) erhalten.

Nähere Informationen zum Thema "Schule und Behinderung" finden sich auf oesterreich.gv.at. Außerdem werden Adressen und Links zum Thema "Kinderbetreuung" bereitgestellt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt