Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Kennzeichenwechsel
Neu
Seit 1. Dezember 2023 kann eine digitale Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig auch ohne Angabe von Gründen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/ der Zulassungsbesitzer nicht ändert.
Die Digitale Vignette ist nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Grundsätzlich kann eine digitale Vignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig ohne Angabe von Gründen gegen Aufwandsersatz von 18 Euro auf einen anderes Kfz-Kennzeichen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert.
Darüber hinaus ist eine Umregistrierung einer digitalen Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn in folgenden Fällen immer möglich, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert:
- Wohnsitzwechsel der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers, wenn ihr/ihm aufgrund der dadurch erforderlichen Neuzulassung ihres/seines Kraftfahrzeugs ein neues Kennzeichen zugewiesen wird (z.B. Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Verwaltungsbezirk)
- neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl des Kraftfahrzeugs
- neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl/Verlust des (ursprünglich registrierten) Kfz-Kennzeichens
- neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Totalschaden
- Zuweisung eines Wunschkennzeichens
- neu zugewiesenes Kennzeichen aufgrund von Verzicht auf das Wunschkennzeichen bzw. Erlöschen des Wunschkennzeichens
- neu zugewiesenes Kennzeichen gemäß § 50 Abs. 2 KFG infolge Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel
- neu zugewiesenes Kfz-Kennzeichen aufgrund der Ausgabe einer Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (E-Nummerntafeln mit grüner Schrift)
- in vergleichbaren Fällen
Es werden von der ASFINAG 18 Euro Aufwandsersatz für die Umregistrierung eingehoben. Der Aufwandsersatz wird jedoch in folgenden Fällen rückerstattet:
- neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl des Kraftfahrzeugs
- neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl/Verlust des (ursprünglich registrierten) Kfz-Kennzeichens
- neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Totalschaden
- neu zugewiesenes Kennzeichen gemäß § 50 Abs. 2 KFG infolge Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel
- neu zugewiesenes Kfz-Kennzeichen aufgrund der Ausgabe einer Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (E-Nummerntafeln mit grüner Schrift)
Die Umregistrierung auf das neue Kennzeichen muss vor der nächsten Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen mit dem neuen Kennzeichen erfolgen.
Vor Beginn der Gültigkeit der Digitalen Vignette sind Änderungen des Kennzeichens kostenlos möglich.
Für sämtliche Änderungen des Kennzeichens ist eine Registrierung im ASFINAG-Kundenkonto notwendig.
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.
Weiterführende Links
- Mautordnung (→ ASFINAG)
- Digitale Vignette (→ ASFINAG)
- Häufige Fragen zur Digitalen Vignette (→ ASFINAG)
- Gültigkeitsabfrage digitaler Mautprodukte (→ ASFINAG)
- Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (→ ARBÖ)
- Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (→ ÖAMTC)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie