Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen

Das neue Fördersystem für Photovoltaikanlagen

Nullsteuersatz

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für

  • den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
  • deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,

sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Der Wegfall der Steuer gilt daher auch für Balkonkraftwerke mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWp. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.

Förderungen nach dem EAG

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden.

Weiterführende Informationen

EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2024

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt, kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls ein Förderantrag gestellt werden. Mit dem EAG-Investitionszuschuss werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert.

Der zweite Fördercall endete am 26. Juni 2024 um 23:59 Uhr.

Der dritte Fördercall startet am 7. Oktober 2024 um 17:00 Uhr und endet am 21. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.

Für die geplante Neuerrichtung bzw. Erweiterung der Photovoltaikanlage mit Stromspeicher reichen Sie nur einen gemeinsamen Antrag ein. Sie erfassen die Eckdaten des geplanten Stromspeichers im Rahmen Ihres Förderprojekts bei den Anlagendaten zur Photovoltaikanlage. Seit dem Jahr 2024 gibt es keinen zusätzlichen Antrag für den Stromspeicher mehr.

Wenn Sie nur einen Stromspeicher anschaffen wollen ohne gleichzeitige Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer PV-Anlage, steht die Fördermöglichkeit beim Klima- und Energiefonds zur Verfügung.

Weiterführende Informationen auf den Seiten der OeMAG

Weitere EAG-Investitionszuschüsse im Jahr 2024

Auf den Seiten der OeMAG finden Sie Informationen über die Fördercalls zu den weiteren Investitionszuschüssen nach dem EAG:

Förderung von Stromspeicheranlagen

Um die erzeugte erneuerbare Energie bestmöglich nutzen zu können, spielen Stromspeicheranlagen eine besonders wichtige Rolle. Zur Eigenverbrauchsoptimierung und zur Entlastung der Stromnetze unterstützt der Klima- und Energiefonds daher auch im Jahr 2024 wieder Kleinspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität zwischen 4 und 50 kWh.

Diese Förderaktion zielt auf die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ab. Die Speicheranlagen müssen mindestens 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kWp installierter Engpassleistung der bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen haben.

Dieses Programm fördert Projekte, die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen oder im Rahmen des EAG keinen Förderantrag stellen können. Für das Jahr 2024 beträgt das Budget 35 Millionen Euro.

Weiterführende Informationen

Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau

Im Rahmen des Energieeffizienzprogramms fördert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Heizungsoptimierung für mehrgeschossige Wohnbauten mit mindestens sechs Nutzungseinheiten.

Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschoßigen Wohnbau. Förderungsfähig sind Leistungen, die ab 1. April 2023 erbracht wurden und sowohl Dienstleistungs- als auch Investitionskosten umfassen.

Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Die Einreichung ist seit 3. Mai 2023 möglich, solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Registrierung muss die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.

Weiterführende Informationen

Förderaktion Heizungsoptimierung (→ KPC)

Umweltförderungen der Bundesländer

Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.

Weiterführende Informationen

Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion