Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen
Die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Absatz 62 und 63 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Voraussetzungen endete grundsätzlich mit 31. März 2025.
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Bei der EAG-Investitionsförderung handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaiklanlage sowie einer damit im Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.
Im Jahr 2026 sind folgende Fördercalls vorgesehen:
Technologie |
Fördercalls |
Fördermittel |
Fördersätze |
|---|---|---|---|
|
Photovoltaikanlagen und Kategorie A: Kategorie B: Kategorie C: Kategorie D: |
Kategorien A, B, C, D: 23. April 2026 bis 11. Mai 2026 |
Kategorie A: 5 Mio. Euro Kategorie B: 5 Mio. Euro Kategorie C: 15 Mio. Euro Kategorie D: 15 Mio. Euro |
Kategorie A: 150 Euro/kWpeak Kategorie B: 140 Euro/kWpeak Kategorie C: 130 Euro/kWpeak (maximal) Kategorie D: 120 Euro/kWpeak (maximal) Speicher: 150 Euro/kWh |
| Kategorien A, B, C, D: 16. Juni 2026 bis 30. Juni 2026 |
Kategorie A: 2 Mio. Euro Kategorie B: 2 Mio. Euro Kategorie C: 4 Mio. Euro Kategorie D: 4 Mio. Euro |
150 Euro/kWpeak Kategorie B: 140 Euro/kWpeak Kategorie C: 130 Euro/kWpeak (maximal) Kategorie D: 120 Euro/kWpeak (maximal) Speicher: 150 Euro/kWh |
|
|
Kategorien |
Kategorie A: 2 Mio. Euro Kategorie B: 2 Mio. Euro Kategorie C: 2 Mio. Euro Kategorie D: 2 Mio. Euro |
Kategorie A: 150 Euro/kWpeak Kategorie B: 140 Euro/kWpeak Kategorie C: 130 Euro/kWpeak (maximal) Kategorie D: 120 Euro/kWpeak (maximal) Speicher: 150 Euro/kWh |
Weiterführende Informationen
Weitere Förderungen nach dem EAG
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht neben Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher auch Förderungen für weitere Energieträger vor: Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Biogas.
Technologie |
Fördercalls |
Fördermittel |
Fördersätze |
|---|---|---|---|
| Wasserkraftanlagen gemäß § 56a Abs. 1 EAG (Engpassleistung bis 2 MW) |
Kategorien |
Kategorie A: 1 Mio. Euro Kategorie B: 1,5 Mio. Euro |
Engpassleistung bis 200 kW: Kategorie A: 2.200 Euro/kW Kategorie B: 3.800 Euro/kW |
| Engpassleistung über 200 kW bis 2 MW: Kategorie A: 2.200 Euro/kW bis 1.450 Euro/kW (linear interpoliert) Kategorie B: 3.800 Euro/kW bis 3.100 Euro/kW (linear interpoliert) |
|||
|
Kategorien |
Kategorie A: 1 Mio. Euro Kategorie B: 1,5 Mio. Euro |
Engpassleistung bis |
|
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Engpassleistung über |
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| Windkraftanlagen (Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW) |
28. April 2026 bis 19. Mai 2026 |
0,5 Mio. Euro | Engpassleistung 20 kW bis 100 kW: 600 Euro/kW (maximal) |
| Engpassleistung über 100 kW bis 1 MW: 600 Euro/kW (maximal) |
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| 1. September 2026 bis 22. September 2026 | 0,5 Mio. Euro | Engpassleistung 20 kW bis 100 kW: 600 Euro/kW (maximal) |
|
| Engpassleistung über 100 kW bis 1 MW: 600 Euro/kW (maximal) |
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| Anlagen auf Basis von Biomasse (Engpassleistung bis 50 kWel) | 7. Mai 2026 bis 21. Mai 2026 |
2 Mio. Euro | 2.500 Euro/kWel (maximal) |
| 10. September 2026 bis 24. September 2026 | 2 Mio. Euro | 2.500 Euro/kWel (maximal) |
Weiterführende Informationen
Umweltförderungen der Bundesländer
Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.
Weiterführende Informationen
Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer
