Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.

Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.

Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen

Das Fördersystem für Photovoltaikanlagen

Hinweis

Aufgrund des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes (BSMG 2025) ergeben sich für die Anwendung des Nullsteuersatzes folgende Änderungen:

Die Anwendung des Nullsteuersatzes auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen unter den in § 28 Absatz 62 und 63 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Voraussetzungen endete grundsätzlich mit 31. März 2025.

Der Nullsteuersatz kommt bis 31. Dezember 2025 nur mehr dann zur Anwendung, wenn die zugrundeliegenden Verträge über Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden.

Photovoltaikanlagen, die nicht die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 28 Absatz 62 und 63 UStG erfüllen, können weiterhin einen Antrag auf Förderung mittels Investitionszuschuss im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stellen.

Weiterführende Informationen

Umweltförderungen der Bundesländer

Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.

Weiterführende Informationen

Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion