Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Checklisten Arbeit in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
* Der Begriff " EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Arbeitsplatz ist bereits vorhanden | ||
---|---|---|
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
nach der Einreise | Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen. | |
Arbeitseintritt | Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die vollständige Anmeldung (→ USP) der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden. | |
Pendlerpauschale und Pendlereuro kann beim Arbeitgeber beantragt werden. | ||
Beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle muss unter anderem der Arbeitsvertrag genau geprüft werden. |
Jobsuche in Österreich | ||
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Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Qualifikationen | In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage. | |
Vorgehensweise | Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die Vorgehensweise bei der Jobsuche bzw. Anlaufstellen für Arbeitsuchende. | |
Links | Links zu Jobbörsen und Stellenausschreibungen, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. | |
Bewerbungstipps | Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist, und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps". | |
Arten von Beschäftigung | Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. | |
Arbeitslosengeld | Vor der Ausreise sollte dem Arbeitsamt bzw. der für Arbeitsvermittlung zuständigen Behörde des Herkunftslandes gemeldet werden, dass Arbeit in Österreich gesucht werden wird. Unter Umständen kann trotz Aufenthalts und Arbeitsuche in Österreich Arbeitslosengeld aus dem Herkunftsland bezogen werden oder es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich. Wurde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mitgenommen, muss innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums eine Meldung bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS erfolgen. |
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion