Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Antragsarten

Antragsmöglichkeiten für Unterhaltsberechtigte

Folgende Antragsmöglichkeiten stehen einer unterhaltsberechtigten Person zu:

Anerkennung einer Unterhaltsverpflichtung

Ist in Österreich bereits eine Unterhaltsentscheidung ergangen, durch die jemand zur Unterhaltszahlung verpflichtet wird, kann deren Anerkennung im Ausland beantragt werden, und zwar in demjenigen Staat, in dem sich die unterhaltsverpflichtete Person aufhält (z.B. Elternteil). Gleichzeitig mit der Anerkennung der Entscheidung kann auch deren Durchsetzbarerklärung (Vollstreckbarerklärung) beantragt werden.

Durchsetzung einer Entscheidung

Ist bereits im Ausland eine Unterhaltsentscheidung ergangen, kann in Österreich beantragt werden, dass diese ausländische Entscheidung im Ausland auch durchgesetzt wird. Mit dem Antrag auf Durchsetzung der Entscheidung wird die Auszahlung des zugesprochenen Unterhaltsbetrages gefordert.

Weitere Antragsmöglichkeiten

  • Es kann beantragt werden, dass im Ausland eine Unterhaltsentscheidung erlassen wird. Voraussetzung dafür ist, dass entweder noch keine Unterhaltsentscheidung vorliegt oder dass eine bestehende Unterhaltsentscheidung nicht anerkannt wird. Im Rahmen dieses Antrages kann zusätzlich auch beantragt werden, dass die Abstammung einer Person festgestellt wird. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Feststellung der Abstammung für die Unterhaltsentscheidung erforderlich ist.
  • Es kann die Änderung einer im Ausland ergangenen Entscheidung beantragt werden.

Antragsmöglichkeiten für Unterhaltsverpflichtete

Folgende Antragsmöglichkeiten stehen einer unterhaltsverpflichteten Person zu:

Anerkennung

Die Anerkennung einer Entscheidung, die die Aussetzung oder Einschränkung der Vollstreckung einer früheren Entscheidung im Ausland bewirkt.

Änderung

Die Änderung einer im Ausland ergangenen Entscheidung.

Hinweis

Wenn zwei oder mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, so gilt für Unterhaltsfragen nicht immer das Recht des Staates, in dem der Unterhalt beantragt wird. Weitere Informationen zur Geltendmachung von Unterhalt in Österreich (und anderen EU-Mitgliedstaaten) finden sich (auch in Englischer Sprache) im Europäischen Justizportal.

Weiterführende Links

Unterhalt in Österreich (→ Europäisches Justizportal)

Rechtsgrundlagen

§ 6 Auslandsunterhaltsgesetz 2014 (AUG 2014) 

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz