Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Kündigungsschutz
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
In folgenden Zeitabschnitten können Arbeitnehmerinnen rechtswirksam nicht gekündigt werden:
- Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Ausführliche Informationen zum Kündigungs- und Entlassungsschutz während Elternkarenz oder Elternteilzeit (→ USP) finden sich auf USP.
- Nach Ausspruch der Kündigung, wenn die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft innerhalb einer bestimmten Frist bekannt gibt:
- Mündliche Kündigung:
Bekanntgabe der Schwangerschaft binnen fünf Arbeitstagen nach Ausspruch der Kündigung - Schriftliche Kündigung:
Bekanntgabe der Schwangerschaft binnen fünf Arbeitstagen nach Zustellung der Kündigung - Nachweispflicht der Arbeitnehmerin:
Die Schwangerschaft oder deren Vermutung muss durch eine Bestätigung einer Ärztin/eines Arztes bzw. die Entbindung eines Kindes durch dessen Geburtsurkunde (gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. der Geburt) nachgewiesen werden
- Mündliche Kündigung:
- Bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer Fehlgeburt
Achtung
Eine verspätete Bekanntgabe (Bekanntgabe nach der Fünftagefrist) durch die Arbeitnehmerin ist nur dann rechtzeitig, wenn sie die Arbeitnehmerin unmittelbar nach Wegfall eines begründbaren Hinderungsgrundes (z.B. Unkenntnis der Arbeitnehmerin über das Bestehen der Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt) nachholt. Dies gilt für die schriftliche und die mündliche Bekanntgabe der Kündigung.
Wenn die auf die Kündigung folgende Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die Arbeitnehmerin schriftlich erfolgt, ist der Poststempel des Schreibens ausschlaggebend.
Eine Kündigung kann nur dann rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichts eingeholt wurde. Nach Stilllegung des Betriebes ist eine Zustimmung des Gerichtes zur Kündigung nicht erforderlich.
Zuständige Stelle
Das Arbeits- und Sozialgericht (→ BMJ)
In folgenden Fällen kann das Arbeits- und Sozialgericht (→ BMJ) eine Zustimmung zur Kündigung erteilen:
- Wenn eine Weiterbeschäftigung wegen einer Einschränkung oder Stilllegung des Betriebes (oder einzelner Betriebsabteilungen) nicht ohne Schaden für den Betrieb möglich ist
- Wenn sich die Arbeitnehmerin bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung – nach Rechtsbelehrung – mit der Kündigung einverstanden erklärt
Zusätzliche Informationen
Broschüre "Schutzbestimmungen für werdende Mütter" (→ AK)
Rechtsgrundlagen
§ 10 Mutterschutzgesetz (MSchG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft