Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
AusBildung bis 18
Aktuelle Informationen zu AusBildung bis 18, Ausbildungspflicht, Berufs- und Bildungswegorientierung, Jugendcoaching, duale Berufsausbildung
Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Österreich weist im Vergleich mit anderen Ländern eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf. Die Verlängerung der verpflichtenden Ausbildungszeit durch die AusBildung bis 18 trägt wesentlich zu einer Verbesserung der Qualifikation Jugendlicher und junger Erwachsener und zu einer niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei.
Die meisten Jugendlichen beginnen nach dem Ende der neunjährigen Schulpflicht mit einer Lehrausbildung oder besuchen weiter eine Schule. Nur wenige (nämlich vor Einführung der Ausbildungspflicht rund 5.000 Jugendliche jedes Jahrgangs) absolvieren keine weiterführende Ausbildung. Junge Menschen mit einer Ausbildung über die Pflichtschule hinaus sind aber seltener von Arbeitslosigkeit bedroht, sind seltener in der Hilfsarbeit tätig und haben bessere Chancen auf gut bezahlte Arbeit.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2016 mit dem Ausbildungspflichtgesetz an die allgemeine Schulpflicht eine Ausbildungspflicht angeschlossen. Alle Personen unter 18 Jahren, welche die Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten, sind seither verpflichtet, auch danach einer Bildung oder Ausbildung nachzugehen. Diese Verpflichtung ist aufrecht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres oder bis zum positiven Abschluss einer weiterführenden Bildung oder Ausbildung. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht droht wie bei Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz eine Verwaltungsstrafe.
Besonders wichtig ist, dass viele interessante und passende Angebote rund um das Thema Bildung und Ausbildung, genügend Ausbildungsplätze für Jugendliche und umfangreiche Informationen für Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen. Bei der AusBildung bis 18 geht es um die bestmögliche Unterstützung von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten. Deshalb werden die Bildungs- und Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote laufend erweitert und weiterentwickelt.
Im Rahmen der "AusBildung bis 18" arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Bundeskanzleramt sowie mit den Bundesländern, Sozialpartnern und weiteren Akteurinnen/Akteuren zusammen.
Weiterführende Links
Plattform "AusBildung bis 18" (→ BMAW)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft