Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Persönliche Dienste
- Angehörigenberatung
- Besuchsdienst
- Peer-Beratung
- Personenbetreuung
- Persönliche Assistenz
- Sozialservice
- Rechtsgrundlagen
Angehörigenberatung
Hier wird Hilfe zur Selbsthilfe für Angehörige von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen durch dafür ausgebildete Personen geboten. Erfahrungen und Kontakte können zur Bildung von Selbsthilfegruppen beitragen.
Besuchsdienst
Der Besuchsdienst bietet einsamen Menschen die Möglichkeit zu Gesprächen und anderen sozialen Kontakten (Kaffeehausbesuche, Kartenspielen, Ausflüge etc.) und wird von Personen durchgeführt, die unter der Anleitung von qualifiziertem Fachpersonal stehen.
Peer-Beratung
Peer-Beratung (peer = engl. gleichrangig, ebenbürtig) umfasst die Begleitung und Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen durch Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Beratung und Begleitung von Peer-Beraterinnen/Peer-Beratern trägt dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein Leben mit mehr Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Würde führen können.
Personenbetreuung
Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer führen als angestellte oder selbstständig erwerbstätige Betreuungskräfte Tätigkeiten für betreuungsbedürftige Menschen durch, beispielsweise:
- Hilfestellungen in der Haushaltsführung wie etwa Zubereiten der Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten, Botengänge, Waschen und Bügeln der Wäsche
- Aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit notwendige Anwesenheiten
- Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Begleitung bei diversen Erledigungen wie etwa Behördenwege, Arztbesuche
- Begleitung bei diversen Freizeitaktivitäten
- Sofern keine medizinischen bzw. pflegerischen Gründe dagegen sprechen: Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei der Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.
- Im Einzelfall: Bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten im Privathaushalt der zu betreuenden Person, nur nach schriftlicher Anordnung und nach Anleitung und Unterweisung durch eine Ärztin/einen Arzt bzw. Angehörige des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals
Tipp
Nähere Informationen über die Tätigkeit von Betreuungskräften in der "24-Stunden-Betreuung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Persönliche Assistenz
Die Persönliche Assistenz umfasst die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen, um ihnen – je nach Art der Beeinträchtigung und dem Grad der Selbstbestimmungsfähigkeit – Eigenständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen.
Die persönlichen Assistentinnen/Assistenten leisten für Menschen mit Beeinträchtigungen Unterstützung bei der Grundversorgung, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, der Freizeitgestaltung und der Kommunikation, und sie begleiten und fördern auch deren Mobilität.
Sozialservice
Der Sozialservice ist ein spezielles Dienstleistungsangebot des Sozialministeriumservice und seiner Landesstellen (→ SMS). Die Dienste des Sozialservice sind kostenlos und werden vertraulich behandelt. Sie können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
- §§ 159, 160 Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 3b, 15 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
- § 50b Ärztegesetz (ÄrzteG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz