Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz – Auslandsösterreicher
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) müssen – im Gegensatz zu Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben.
Sie sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl), Volksbefragungen und Volksabstimmungen.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher haben grundsätzlich das Recht an Europawahlen in Österreich teilzunehmen und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen, unabhängig davon ob sich ihr Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet oder nicht.
Jene Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher mit Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder entscheiden, müssen Sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgeben.
Der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz ist für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für zehn Jahre ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden. Vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist informiert die jeweils zuständige Gemeinde die Auslandsösterreicherinnen/die Auslandsösterreicher über die bevorstehende Streichung und erinnert an eine Verlängerungsmöglichkeit (für weitere zehn Jahre).
Voraussetzungen
Neben der Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz ist auch die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Stimmabgabe im Ausland erforderlich.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde (Wählerevidenzgemeinde)
- In Wien: das Magistratische Bezirksamt
Um herauszufinden, bei welcher Gemeinde der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz gestellt werden muss, beachten Sie bitte die Ausfüllanleitung zum Antrag.
Erforderliche Unterlagen
- "Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz – Antrag auf Eintragung (Verbleib) für Auslandsösterreicher"
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Kopie des Reisepasses)
Eine Ausfüllanleitung für das Formular findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.
Nicht erforderlich, aber zweckmäßig zur Bestimmung des "Anknüpfungspunktes" könnte in verschiedenen Fällen die Vorlage einer Meldebestätigung ("Meldezettel") des letzten aufrechten Hauptwohnsitzes in Österreich sein.
Gleichzeitig mit der Eintragung in die Wählerevidenz kann mit demselben Formular auch die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz beantragt werden.
Zusätzliche Informationen
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher werden von ihrer jeweiligen Wählerevidenz-Gemeinde über eine ausgeschriebene Wahl informiert.
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können eine automatische ("amtswegige") Zusendung von Wahlkarten ins Ausland über einen Zeitraum von zehn Jahren beantragen. Beachten Sie dabei aber, dass es – wenn Sie die Gemeinde nicht über Änderungen der korrekten Postanschrift im Ausland informieren – bei einer Fehlzustellung der Wahlkarte dazu kommen kann, dass Sie Ihr Wahlrecht verlieren. Abhanden gekommene Wahlkarten dürfen nämlich nicht nochmals ausgestellt werden.
Die Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz soll in jenem Ort erfolgen, der der letzte Hauptwohnsitz in Österreich war. Gibt es keinen solchen, so erfolgt die Eintragung in jener Gemeinde, in der zumindest ein Elternteil seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat oder zuletzt hatte. Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich.
Weiterführende Links
- Wahlen und direkte Demokratie – Auslandsösterreicher (→ BMEIA)
- Informationen für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher (→ BMI)
Rechtsgrundlagen
- Wählerevidenzgesetz (WEviG)
- Europa-Wählerevidenzgesetz (EuWEG)
Zum Formular
Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz – Antrag auf Eintragung (Verbleib) für Auslandsösterreicher
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres