Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Wie kann ich mich selbst krankenversichern? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Allgemeine Informationen
Personen, die nicht krankenversichert sind und deren Wohnsitz in Österreich liegt, können sich in der Krankenversicherung selbst versichern.
Für Studierende und geringfügig Beschäftigte, die sich selbst krankenversichern wollen, gelten besondere Regelungen.
Hinweis
Personen, die zuletzt nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), dem Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG) oder bei einer wahlweise zur Pflichtversicherung geschaffenen Vorsorgeeinrichtung einer gesetzlichen beruflichen Vertretung krankenversichert waren, können sich erst 60 Monate nach dem Ende dieser Versicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse selbst versichern. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Weiterversicherung in der Krankenversicherung bei jener Versicherung, bei der die Pflichtversicherung zuletzt bestand.
Ausnahme: Personen, die zuletzt eine Waisenpension nach dem GSVG oder BSVG bezogen haben, oder als Angehörige mitversichert waren, können sich unmittelbar nach dem Ende dieser Versicherungen in der Krankenversicherung nach dem ASVG selbst versichern.
Der Antrag muss bei der Österreichischen Gesundheitskasse gestellt werden.
Durch die Selbstversicherung in der Krankenversicherung besteht Anspruch auf Sachleistungen (ärztliche Hilfe, Pflege in einem Spital, Medikamente). Anspruch auf Barleistungen, wie Wochen- oder Krankengeld, besteht hingegen nicht.
Kosten
Der Beitrag für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt 495,58 Euro pro Monat (Wert für 2024). Ist die finanzielle Lage der Antragstellerin/des Antragstellers angespannt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung dieses Beitrags zu stellen.
Wird dieser Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Selbstversicherung gestellt, kann eine Ermäßigung ab dem ersten zu bezahlenden Beitrag wirksam sein. Wird der Antrag erst später gestellt, gilt die Ermäßigung erst mit dem folgenden Monat.
Beginn der Versicherung
Wird der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Versicherung oder Mitversicherung gestellt, beginnt die Selbstversicherung unmittelbar nach dem Ende der vorigen Versicherung. In allen anderen Fällen beginnt die Selbstversicherung mit dem Tag, der auf die Antragstellung folgt.
Beginn des Leistungsanspruchs
Achtung
Der Anspruch auf ärztliche Hilfe, Heilmittel, Pflege in einem Spital und andere Sachleistungen besteht grundsätzlich erst nach sechs Monaten (sogenannte Wartefrist).
Ausnahme: War die Antragstellerin/der Antragsteller
- unmittelbar vor Antragstellung sechs Wochen oder
- in den letzten 12 Monaten 26 Wochen
mitversichert oder nach dem ASVG oder dem B-KUVG krankenversichert, besteht der Anspruch auf Sachleistungen für die Versicherte/den Versicherten und ihre/seine Angehörigen sofort.
Weiterführende Links
Österreichische Gesundheitskasse (→ ÖGK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz