Heiraten in Sonntagberg
Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anfragen für Trauungstermine richten Sie gerne per Mail an standesamt@sonntagberg.gv.at oder telefonisch unter 07448 2290 15.
Symabolfotos vom Trauungssaal sowie von Außentrauungen
Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg
• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.
Trauungen außerhalb des Trauungssaales
Unter
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des
Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine
bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der
Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte
rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort
eine Trauung durchgeführt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass
Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten
(Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl.
Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen
im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen
wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen,
Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter
Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden
kann.
Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.
Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·
Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in
Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im
Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für
den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich
Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte
zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete
und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht
beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die
Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im
Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Beantragung der Wahlkarte – Europawahl 2024
Hinweis
Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.
Wer bei der Europawahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert war, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, konnte eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).
Die Wahlkarte musste bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.
Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:
- Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024
- per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder
- online
- Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr
- Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, konnte eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht musste auf die bevollmächtigte Person lauten.
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte war grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch konnte die Wahlkarte nicht beantragt werden.
Erforderliche Angaben bzw. Beilagen
Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder
- durch Angabe der Reisepassnummer oder
- durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
möglich.
Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Abholung bzw. Versand der Wahlkarten
Neu
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden.
Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.
Weiterführende Links
- Information zur Beantragung einer Wahlkarte (→ BMI)
- Europawahl 2024 (→ BMI)
- Europawahl 2024 (→ Europäisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
Europawahlordnung (EuWO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Inneres