Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Käuferinnen/Käufer von Grundstücken in Österreich.

Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall im Grundbuch alle gesetzlichen Auflagen, Rechte und Beschränkungen, wie Eigentum der Verkäuferin/des Verkäufers, Hypotheken, Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Kanäle, Leitungen, Bäche.

Zu diesem Zweck sollten Sie sich einen möglichst aktuellen Grundbuchsauszug verschaffen, den Sie bei jedem Bezirksgericht (→ BMJ) oder Vermessungsamt (→ BEV) über jede in Österreich gelegene Liegenschaft erhalten.

Das Grundbuch ist auch online abfragbar! Eine solche Abfrage ist jedoch kostenpflichtig. Der Datenbankzugang erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz über die dafür eingerichteten Verrechnungsstellen.

Über Zugang zum Grundbuch verfügen aber auch Notarinnen/Notare (→ ÖNK) und Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte (→ ÖRAK) sowie eine Reihe anderer mit Grundstückstransaktionen befasster Personen und Stellen.

Für die Grundbuchsabfrage sollten Sie die so genannte Einlagezahl (abgekürzt mit "EZ") der Liegenschaft und die Katastralgemeinde (abgekürzt mit "KG"), in der sie liegt, kennen, zumindest aber die Grundstücksadresse bzw. die Grundstücksnummer. Am einfachsten wird es wohl sein, die Liegenschaftseigentümerin/den Liegenschaftseigentümer um eine Kopie eines Grundbuchsauszugs zu bitten.

Achtung

Seit Erstellung dieses Auszugs können weitere Eintragungen im Grundbuch vorgenommen worden sein! Bei einem mit erheblichen Risken verbundenen Grundstückskauf zeugt die Beachtung des Grundsatzes "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" nicht von unhöflichem Misstrauen, sondern von wirtschaftlicher Vernunft. Beachten Sie, dass es auch Belastungen einer Immobilie gibt, die nicht im Grundbuchsauszug ersichtlich sind (etwa eine Vereinbarung der Miteigentümer im Wohnungseigentum, die nicht in das Grundbuch eingetragen wurde, aber dennoch verbindlich ist).

Schauen Sie sich zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen die Liegenschaft auch in natura an und prüfen Sie, ob Dienstbarkeiten (vor allem Wegerechte) offenkundig sind!

Weiterführende Links

Grundstücksdatenbank und Verrechnungsstellen (→ BMJ)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer