Heiraten in Sonntagberg

Sie wollen in Sonntagberg heiraten?
Unsere Standesbeamten beraten Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird. Für diesen einmaligen Tag bietet der Standesamtsverband Sonntagberg den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Gerne sind auch Trauungen außerhalb dieses Saales möglich.
Anbei noch ein paar Fotos von unserem Trauungssaal sowie von Außentrauungen.

Form der Trauungen am Standesamt Sonntagberg

• Hochzeit mit Ansprache und Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Ansprache oder Musikuntermalung in feierlichem Rahmen
• Hochzeit ohne Gäste und ohne feierlichen Rahmen
• Wenn Sie ohne Gäste und ohne Zeremonie heiraten wollen, beschränkt sich das Standesamt auf das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß einer Trauung: Sie erscheinen am Standesamt, geben einander das Jawort, unterschreiben die Trauungsniederschrift und verlassen nach wenigen Minuten als Ehepaar das Standesamt.

Trauungen außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich, sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein von Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstigen Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereit steht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann.

Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann.

Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein.
Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.


Betrug beim Online-Shopping

Immer wieder werden auf Kleinanzeigen- und Auktions-Plattformen, aber auch in unseriösen Online-Shops, sehr günstig Elektronik- oder Markenartikel angeboten. Nicht nur, dass es sich dabei oft um (minderwertige) Produktfälschungen oder sogar um gestohlene Ware handelt, in vielen Fällen verbirgt sich dahinter Trickbetrug. Die Käuferin/der Käufer bezahlt, die Ware wird aber nicht ausgeliefert.

Tipp

Vorsicht ist generell bei vermeintlichen Schnäppchen geboten, denn auch im Internet wird selten etwas verschenkt!

So können Sie sich schützen:

  • Vorsicht ist generell bei Angeboten, die überdurchschnittlich günstig sind, geboten (Preise vergleichen).
  • Allfällige Gütesiegel oder Verbandsmitgliedschaften auf der Website des Verkäufers sollten beachtet werden.
  • Bei Online-Shops aus dem EU-Ausland ist besondere Vorsicht geboten, vor allem, wenn kaum Angaben zum Verkäufer zu finden sind (unvollständiges Impressum). Wenn nur eine E-Mail-Adresse angegeben ist, Hände weg!
  • Bevor eine Bestellung aufgegeben wird, sollten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Produktbeschreibung gelesen werden. Es passiert immer wieder, dass sich ein vermeintliches Schnäppchen als Flop entpuppt, wenn man statt dem neuesten Handy z.B. nur die Verpackung ersteigert hat.
  • Zahlungen im Voraus mittels Banküberweisung sollten vermieden werden. Es sollten sichere Zahlungsmittel und bei Auktionen zusätzlich Treuhandsysteme genutzt werden. Bei Käufen von Privatpersonen sollte – wenn möglich – auf eine persönliche Übergabe bestanden werden.
  • Zu beachten ist, dass es bei Privatverkäufen und -auktionen generell kein Rücktrittsrecht gibt.
  • Augen auf beim Gutscheinkauf auf Rabattportalen wie "gutschein24.at": Die Vertragsbedingungen eines Angebots sollten stets aufmerksam durchgelesen werden, denn oft sind die Gutscheine nur eingeschränkt einlösbar (z.B. Mindestbestellwert, bestimmter Wochentag/Uhrzeit oder bestimmte Filiale) oder es müssen unterschätzte Zusatzkosten geleistet werden (z.B. bei Reisen), die das Angebot erst recht wieder teuer machen.

Nähere Informationen zum Thema "Online-Shopping" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion