Leben in der Gemeinde Feldkirchen bei Graz

Arbeiten in Haus und Garten Rasenmähen, Sonstige Haus- und Gartenarbeiten, , Regelungen bezüglich Kfz Autowaschen, Warmlaufenlassen des Motors, Lärmbelästigung durch Mopeds, , Schneeräumung und Streupflicht, Hundehaltung Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung, Maulkorb- bzw. Leinenzwang, Hundekot, , Müll, Kontaktdaten der Gemeinde, Rechtsgrundlagen, Statistische Daten der Gemeinde,
Hinweis: Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und GartenRasenmähen Tätigkeit: Rasenmähen erlaubt: Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr, , Samstag 7 bis 12 Uhr, 15 bis 19 Uhr, ,
Hinweis: Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten Tätigkeit: lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten erlaubt: Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr, , Samstag 7 bis 12 Uhr, 15 bis 19 Uhr, ,
Hinweis: Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Regelungen bezüglich KfzAutowaschen Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel: Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten. Warmlaufenlassen des Motors Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden. Lärmbelästigung durch Mopeds Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten, dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder, den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen., Schneeräumung und Streupflicht Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Hundehaltung Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Maulkorb- bzw. Leinenzwang Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden. Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird. In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind. Hundekot Landesgesetzliche Bestimmung: Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden. Bestimmung der Straßenverkehrsordnung: Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. Müll Restmüll, Altpapier, Biomüll etc. Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde. Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen. Elektrogeräte, Handys, Batterien etc. Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden. Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis: Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Altstoffsammelzentrum Feldkirchen bei Graz Kulmistraße 4 8073 Feldkirchen bei Graz Albfallarten: Altstoffe, Sperrmüll, Problemstoffe Öffnungszeiten: jeden Freitag 10 bis 17 Uhr, , Weitere Informationen zum Thema „Müll" finden sich auf den Seiten der Gemeinde Feldkirchen bei Graz. Kontaktdaten der Gemeinde Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz Triester Straße 57 8073 Feldkirchen bei Graz Telefon: +43 316 29 11 35-0 Fax: +43 316 29 58 03 E-Mail: gde@feldkirchen-graz.gv.at Parteienverkehr: Montag 8 bis 12 Uhr, 13:30 bis 18 Uhr, , Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr, , Mittwoch kein Parteienverkehr, , Amtsstunden: Montag 7:30 bis 12 Uhr, 13:30 bis 18:30 Uhr, , Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 7:30 bis 15:30 Uhr, , Freitag 7:30 bis 14 Uhr, , Sprechstunden des Bürgermeisters: Montag 16 bis 18 Uhr, , Donnerstag  10 bis 12 Uhr, , Homepage RechtsgrundlagenKraftfahrgesetz (KFG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Wasserrechtsgesetz (WRG), Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz,
Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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