Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg

In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:

Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)

Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:

Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44

Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85


Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:


Allgemeine Informationen

Untersuchungshaft

Bei dringendem Tatverdacht, Vorliegen eines Haftgrundes (nämlich Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr bzw. Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit in Beziehung auf die Bedeutung der Sache ist die Verhängung, Aufrechterhaltung und die Fortsetzung der Untersuchungshaft über die Beschuldigte/den Beschuldigten zulässig, sofern der Haftzweck nicht durch gelindere Mittel abgewendet werden kann. Dies gilt etwa bei Gewalt in Wohnungen, wenn der beschuldigten Person das Gelöbnis auferlegt wird, jeden Kontakt mit dem Opfer zu unterlassen, oder eine Weisung ausgesprochen wird, eine bestimmte Wohnung und deren Umgebung nicht zu betreten.

Besonders schutzbedürftige Opfer, wie etwa Sexualopfer, sind unverzüglich von Amts wegen zu verständigen. Dies gilt, wenn die Beschuldigte/der Beschuldigte freigelassen wird oder geflüchtet ist. Wird die beschuldigte Person freigelassen, ist auch anzugeben, welche gelinderen Mittel ihr auferlegt wurden. Die Verständigung muss erfolgen, solange noch kein Urteil des erstinstanzlichen Gerichts ergangen ist.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz