Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Fischen in der Steiermark – Verbote und Strafen
Verbote
Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden.
Bei der Ausübung des Fischfangs in der Steiermark sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:
- Verwendung von Schlingen
- Fischstechen
- Verwendung von Sprengstoffen
- Einsatz gentechnisch veränderter Köder
- Verwendung von Giften oder betäubenden Mitteln
- Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder
- Elektrofischfang (ohne Ausnahmebewilligung)
Strafen bei Übertretung
Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:
- Fischen ohne die erforderliche öffentliche Berechtigung (Fischerkarte oder Fischergastkarte)
- Nichtmitführen der Fischerkarte
- Nichtmitführen des Erlaubnisscheins (falls die Fischerin/der Fischer nicht selbst fischereiberechtigt ist)
- Missachtung der Schonzeiten bzw. Mindestfanglängen
- Nicht weidgerechtes Fischen (siehe oben)
Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.
Rechtsgrundlagen
§§ 12 bis 15, 26 Steiermärkisches Fischereigesetz
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion