Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Sonntagberg
In der Marktgemeinde Sonntagberg befinden sich 3 Friedhöfe:
Rosenau/Gleiß (Gemeindefriedhof)
Böhlerwerk (Gemeinde- und Pfarrfriedhof)
Sonntagberg (Pfarrfriedhof)
Für Fragen zur Friedhofsverwaltung steht Ihnen Herr Alexander Holzfeind unter 07448/2290-15 oder holzfeind@sonntagberg.gv.at gerne zur Verfügung. Auskünfte zu den Pfarrfriedhöfen in Böhlerwerk und Sonntagberg erhalten Sie am jeweiligen Pfarramt:
Pfarramt Böhlerwerk: 07442 / 62 335 oder 0699 / 88 49 11 44
Pfarramt Sonntagberg: 07448 / 25 85
Hier finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Sonntagberg:
Allgemeine Informationen
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (→ SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.
Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.
Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist.
Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz